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Schuhhaus Kocken: Gläubiger:innen stimmen Restrukturierungsplan zu

Von Jule Scott

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Schuhhändler (Bild zur Visualisierung) Bild: Alexandra Maria / Pexel

Die Gläubiger:innen der insolventen Schuhhaus Kocken GmbH & Co haben einstimmig für den Restrukturierungsplan votiert. Der Plan für den Sanierungskurs des Schuhhändlers mit Sitz im nordrhein-westfälischen Viersen wurde daraufhin vom zuständigen Gericht bestätigt, teilte das familiengeführte Schuhhaus Kocken am Dienstag mit.

Neben Maßnahmen zur Umstrukturierung und der Vertriebsoptimierung umfasst der von Geschäftsführer Günther Kamp, Restrukturierungsexperte Andreas Budnik, dem gerichtlich bestellten Sachwalter und Rechtsanwalt Christian Holzmann erarbeitete Sanierungsplan auch die Verkleinerung des Filialnetzes.

Vier der insgesamt 16 Standorte des Schuhauses wurden geschlossen, ein weiterer an einen neuen Betreiber weitergegeben, so die Mitteilung. Elf Filialen mit insgesamt 66 Mitarbeiter:innen können in Eigenregie weitergeleitet werden. Zu Verfahrensbeginn arbeiteten noch 77 Mitarbeitende für das Familienunternehmen.

Grundlage für die Verfahrensaufhebung ist gelegt

„Im Namen der Geschäftsführung und der Inhaberfamilie möchten wir uns recht herzlich bei unseren treuen Kund:innen und engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die während des gesamten Prozesses ihre Unterstützung und Loyalität gezeigt haben. Diese positive Resonanz ist entscheidend für den Erfolg der Eigenverwaltung und die Neuaufstellung von Schuhhaus Kocken“, so Kamp.

Das Schuhhaus Kocken wurde 1949 von Peter Kocken gegründet. Das Ende August eingeleitete Eigenverwaltungsverfahren begründete das nordrhein-westfälische Unternehmen mit der schwierigen Lage des innerstädtischen Einzelhandels und der anhaltenden Konsumzurückhaltung. Das damals genannte Ziel, die Krisenlage zu bewältigen und das Schuhhaus Kocken unter Einbezug aller rechtlichen Möglichkeiten zukunftsfähig aufzustellen, scheint nun in greifbarer Nähe.

„Mit der Annahme des Plans haben wir die Grundlage für die Verfahrensaufhebung gelegt, die wir in einigen Wochen erwarten”, so Restrukturierungsexperte Andreas Budnik. „Wir müssen dafür nur noch die üblichen gesetzlichen Fristen abwarten, bis das Amtsgericht in Mönchengladbach das Verfahren aufhebt.“

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