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Sammelklage gegen Nike – Vorwürfe zu Zollrückerstattungen

Der US-amerikanische Sportbekleidungsriese Nike steht im Mittelpunkt einer von Verbraucher:innen geführten Sammelklage. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, Rückerstattungen für Zölle zurückzuhalten und die Preise erhöht zu haben.

In der Klage, die beim US-Bezirksgericht in Oregon eingereicht wurde, behaupten die Verbraucher:innen, dass Nike „dieselben Zollzahlungen zweimal zurückerhalten könnte – einmal von den Verbraucher:innen durch höhere Preise und nochmals von der Bundesregierung durch Zollrückerstattungen“.

Die Klage wurde nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs eingereicht. Das Gericht hatte die von Präsident Trump im vergangenen Jahr verhängten weltweiten Zölle für illegal erklärt. Infolgedessen haben die betroffenen Unternehmen Anspruch auf Rückerstattungen.

Laut der Klageschrift hatte Nike auf die Zollerhöhung mit Preiserhöhungen bei einer Auswahl von Produkten reagiert, darunter Schuhe und Accessoires. Die Preise wurden um zwei bis zehn US-Dollar angehoben.

Die am Verfahren beteiligten Personen argumentierten, dass Nike „erhebliche“ Rückerstattungen einstreichen könnte. Der Grund dafür sei, dass das Unternehmen „keine rechtlich bindende Verpflichtung“ habe, zollbedingte Aufschläge an die Kund:innen zurückzuzahlen.

In der Beschwerde heißt es: „Wenn dieses Gericht Nike nicht Einhalt gebietet, wird Nike dieselben Zollzahlungen zweimal zurückerhalten – einmal von den Verbraucher:innen durch höhere Preise und nochmals von der Bundesregierung durch Zollrückerstattungen.“

Nike gehört zu einer wachsenden Zahl von Unternehmen, wie EssilorLuxottica, die mit ähnlichen Klagen wegen Ansprüchen auf Zollrückerstattungen konfrontiert sind.

Nike hat sich bisher nicht öffentlich zu der Klage geäußert. In einer Telefonkonferenz mit Investor:innen Anfang des Jahres erklärte das Management, dass das im August 2026 endende Geschäftsquartal voraussichtlich der letzte Zeitraum sein wird, in dem die Zölle im Jahresvergleich als Belastung wirken.

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