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Rückzahlung von Coronahilfen: BTE befürchtet weitere Insolvenzwelle und appelliert an die Politik

Von Jule Scott

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Credits: FashionUnited

Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) befürchtet eine weitere Insolvenz- und Schließungswelle aufgrund von Rückforderungen der Coronahilfen.

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie habe der stationäre Mode- und Schuhhandel noch längst nicht überwunden. Die Umsätze lägen nach Schätzungen des BTEs Ende September im Durchschnitt zwar nominal im mittleren einstelligen Bereich über denen von 2022, "die allermeisten Geschäfte verfehlen aber das Vor-Corona-Niveau noch deutlich", teilte der Branchenverband am Freitag mit.

Die Umsätze seien daher noch für viele Textil- und Schuhgeschäfte nicht ausreichend, um die hohen Kostensteigerungen auszugleichen, wofür der Verband die Insolvenzen bekannter Branchengrößen als Beweis nennt. Allerdings rechnet der BTE keineswegs mit Besserung, vielmehr befürchtet der Verband weitere Insolvenzen und Geschäftsschließungen, insbesondere durch anstehenden beziehungsweise möglichen Rückzahlungen der Coronahilfen wie Kfw-Kredite und die während der Pandemie ausgezahlten Überbrückungshilfen.

Während die Überbrückungshilfen dem BTE zufolge zumindest einen Teil der Einbußen kompensierten und somit die Existenz vieler Unternehmen während der Pandemie retten konnte, könnte die Rückzahlung jetzt zu einer großen Herausforderung werden.

BTE fordert klare Lösung von der Politik

Die Berichte aus der Branche, dass es bei der angelaufenen Prüfung der ÜBH-Schlussabrechnung oftmals zu Ungereimtheiten und neuen Auslegungen der FAQ kommt – und zwar durchweg zu Lasten der Händler:innen würden sich derzeit mehren, so der BTE. Etliche Unternehmen hätten daher bereits Klage gegen den Bescheid über ihre Schlussabrechnung erhoben.

Jetzt fordert der Handelsverband “klare, faire und nachvollziehbare Lösungen in den strittigen Fragen der Überbrückungshilfe” von den politischen Entscheider:innen, um “die Existenz von tausenden Textil-, Schuh- und Lederwarengeschäften mit zehntausenden Mitarbeiter:innen nicht erneut zu gefährden”. Eine Änderung der aktuellen Bewilligungspraxis zu Gunsten der Unternehmen sei zwingend erforderlich.

Um von den Rückzahlungen betroffene Unternehmen zu unterstützen appellierte der BTE nicht nur an die Politik sondern hat auch ein ein sechsseitiges „Positionspapier zum bundesweiten Änderungsbedarf der Praxis der Bewilligungsstellen bei den Überbrückungshilfen“ in Zusammenarbeit mit Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten in Hamburg erstellt.

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