Quince erzielt Teilerfolg gegen Deckers im Ugg-Streit
Ein Bundesrichter hat dem Luxuslabel Quince einen Teilerfolg im laufenden Rechtsstreit mit der Deckers Outdoor Corporation, dem Mutterkonzern der Ugg-Stiefel, zugesprochen. Das US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien entschied, dass zwei der von Deckers beanspruchten Ugg-Handelsaufmachungen – der Classic Ultra Mini und der Tasman – generisch und daher markenrechtlich nicht schutzfähig sind. Das Gericht wies die entsprechenden Klagen von Deckers wegen Verletzung der Handelsaufmachung und unlauteren Wettbewerbs zurück.
In dem 2023 eingereichten Verfahren ging es um die Frage, ob die „Australian Shearing“-Schuhe von Quince die Ugg-Designs von Deckers sowie ein Geschmacksmuster verletzten. Deckers warf Quince vor, das Erscheinungsbild mehrerer Ugg-Modelle kopiert zu haben. Quince argumentierte hingegen, dass es sich bei diesen Designs um seit Langem etablierte, branchenweit verbreitete Modelle handle, die nicht monopolisiert werden könnten.
In seiner Entscheidung vom Oktober 2025 stimmte das Gericht Quince teilweise zu. Es befand, dass sowohl das Design des Ugg Classic Ultra Mini als auch das des Tasman „so verbreitet in der Branche“ seien, dass sie nicht als Erkennungsmerkmal für eine einzelne Marke dienen könnten. Derdie Richterin verwies auf Beweise, die zeigten, dass mehr als ein Dutzend Wettbewerber:innen ähnliche Produkte anbieten. Daraus schloss das Gericht, dass Deckers nicht nachweisen konnte, dass seine Designs unterscheidungskräftig sind.
Das Gericht lehnte außerdem den Antrag von Deckers auf ein Urteil im Schnellverfahren vollständig ab und untersagte dem Unternehmen, Schadensersatz für entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit seiner verbleibenden Patentklage zu fordern. Die Klage von Deckers wegen Verletzung des Geschmacksmusters mit der US-Patentnummer D927,161 sowie die Klage bezüglich der Handelsaufmachung des „Bailey Button Boot“ bleiben jedoch weiterhin anhängig. Teile des Rechtsstreits sind somit noch ungelöst.
Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Mode- und Schuhindustrie haben, in der die Grenze zwischen „zeitlosem“ und „markenfähigem“ Design häufig verschwimmt. Die Entscheidung bekräftigt, dass weit verbreitete Produktmerkmale nicht durch das Markenrecht monopolisiert werden können. Dies könnte künftig beeinflussen, wie Marken in Designstreitigkeiten Ansprüche auf geistiges Eigentum geltend machen und verteidigen.
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