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PFI vergibt Prüfzeichen „100% vegan“

Von Simone Preuss

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Was heißt die Bezeichnung ‘vegan’ in Bezug auf Mode? Reicht es, wenn etwa die Sohle oder Obermaterialien von Schuhen veganen Ursprungs sind? Sind Hilfsstoffe oder Klebstoffe aus Gelatine oder Eiweiß bei Accessoires okay? Diese und andere Fragen stellen sich Hersteller und Verbraucher häufig. Um ihnen die Orientierung zu erleichtern, vergibt das Prüf- und Forschungsinstitut Pirmasens (PFI) jetzt das neue Prüfzeichen „100% vegan“.

„Das Prüfsiegel „100% vegan“ soll den Konsumenten helfen, die Eigenschaften des Produktes zu erkennen und als Entscheidungshilfe beim Kauf dienen“, erläutert Dr. Kerstin Schulte, Institutsleiterin des PFI, in einer Mitteilung vom Freitag.

Bekleidungsherstellern bietet die Kennzeichnung von Mode, Schuhen oder Accessoires mit dem PFI Prüfzeichen eine wirkungsvolle Möglichkeit, ihr Verantwortungsbewusstsein nach außen zu dokumentieren und bei den Kunden Vertrauen zu schaffen.

100 Prozent vegan heißt kompletter Verzicht auf tierische Materialien

Die Richtlinien sind strikt: Nur Artikel, bei deren Herstellung komplett auf tierische Materialien und Produkte verzichtet wurde, bekommen das Prüfzeichen „100% vegan“. Dies gilt auch für die Verwendung von tierischen Bestandteilen und tierischen Erzeugnissen für das eigentliche Produkt und Hilfsstoffe wie Klebstoffe und ähnliches. Das heißt, Klebstoffe aus Gelatine oder Eiweiß zum Beispiel sind out.

„Dieses Prüfzeichen wird nur dann vergeben, wenn bestätigt werden kann, dass das Produkt, die Inhaltsstoffe und der Herstellungsprozess vegan und nicht tierischen Ursprungs sind“, erklärt Schulte.

Die Einhaltung dieser Kriterien wird durch Überprüfung der Sicherheitsblätter durch das PFI kontrolliert. Mittels Abgabe einer Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller außerdem, dass alle verwendeten Materialien vegan sind. Zudem müssen die als „100% vegan“ gekennzeichneten Artikel sämtliche relevanten gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

„Bei Bedarf werden entsprechende Labortests durchgeführt. Produkte, die den Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht mit dem Label versehen und in Verkehr gebracht werden“, so das PFI.

Bild: PFI

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