Pakistanische Kläger gegen Kik wollen in Berufung gehen

Vier Kläger aus Pakistan gegen den Textildiscounter Kik streben ein Berufungsverfahren an. Das Dortmunder Landgericht hatte im Januar ihre Schadenersatzklage nach einem verheerenden Fabrikbrand abgewiesen, etwaige Ansprüche seien nach dem maßgeblichen pakistanischen Recht verjährt. Der Anwalt der Kläger sagte am Dienstag auf Anfrage, man werde beim Oberlandesgericht Hamm am Donnerstag einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren einreichen. Kik erklärte, man fürchte eine Berufung nicht, sondern sehe ihr "mit großer Gelassenheit entgegen". Zuvor hatte die "Frankfurter Rundschau" berichtet.


ODER ANMELDEN MIT
fabrikbrand
Gerichtsverfahren
Kik
Klage