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NGO zeigt deutsche Bekleidungshändler wegen Zwangsarbeit von Uiguren in China an, Hugo Boss und Lidl antworten

Von Simone Preuss

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Uiguren auf dem UN-Klimagipfel 2014 / SFT HQ via Wikimedia Commons

Das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) hat vor wenigen Tagen Strafanzeige gegen die deutsche Bekleidungsmarke Hugo Boss und Einzelhändler Lidl gestellt. Die Nichtregierungsorganisation wirft den beiden Unternehmen vor, direkt oder indirekt an der mutmaßlichen Zwangsarbeit der uigurischen Minderheit in der westchinesischen autonomen Region der Bevölkerungsgruppe Xinjiang (XUAR) beteiligt zu sein und von ihr zu profitieren, was einem Verstoß gegen die Menschlichkeit gleichkomme.

Die angezeigten Unternehmen lassen oder ließen bis vor kurzem laut den von ihnen veröffentlichten Zuliefererlisten in Xinjiang produzieren, was aus Sicht des ECCHR bedeutet, dass ihnen das Risiko des Einsatzes von Zwangsarbeitern bekannt sein müsste. „Sie halten so ein Geschäftsmodell aufrecht, das mutmaßlich auch auf Zwangsarbeit basiert“, argumentiert das ECCHR. Mit der in Deutschland eingereichten Strafanzeige fordert es die Generalbundesanwaltschaft auf, die mutmaßliche Zwangsarbeit und die mögliche rechtliche Verantwortung der Unternehmen zu untersuchen.

ECCHR-Strafanzeige soll Beteiligung deutscher Unternehmen verdeutlichen

„Die Strafanzeige verdeutlicht die möglicherweise systematische Beteiligung europäischer und deutscher Unternehmen an mutmaßlicher, staatlich geförderter Zwangsarbeit in Xinjiang“, sagt Miriam Saage-Maaß, Leiterin des ECCHR-Programms Wirtschaft und Menschenrechte, in einer Mitteilung.

„Es ist inakzeptabel, dass europäische Regierungen China für Menschenrechtsverletzungen kritisieren, während die Unternehmen womöglich von der Ausbeutung der uigurischen Bevölkerung profitieren. Es ist höchste Zeit, dass die Verantwortlichen in den Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, falls sich der Verdacht der Zwangsarbeit bestätigen sollte“, fügt Saage-Maaß hinzu.

Hugo Boss geht nicht von Rechtsverstößen aus

„Wir gehen davon aus, dass bei der Herstellung unserer Waren unsere Werte und Standards eingehalten wurden und keine Rechtsverstöße vorliegen. Anderslautende Behauptungen des ECCHR weisen wir daher zurück“, heißt es in einer Antwort von Hugo Boss auf Anfrage von FashionUnited. „Bereits vor vielen Monaten haben wir unsere direkten Lieferanten aufgefordert uns mitzuteilen und zu bestätigen, dass die Fertigung unserer Waren in unserer Lieferkette entsprechend unserer Werte und Standards erfolgt und dabei insbesondere die Wahrung der Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette beachtet werden.“

„Wir haben die öffentlichen Berichte im Hinblick auf Menschenrechtsverletzungen in der Region selbstverständlich sehr ernst genommen und darauf basierend Maßnahmen in die Wege geleitet. Die Wahrung der Menschenrechte in den komplexen globalen Lieferketten hat für Hugo Boss höchste Priorität. Entsprechend tolerieren wir keinerlei Zwangs- oder Pflichtarbeit oder jegliche Form der modernen Sklaverei. Das ist Teil unserer globalen Standards. Wo immer wir für unsere Standards und Werte eintreten tun wir dies in der Überzeugung, dass unsere Produkte danach hergestellt werden, was wir als verbindliche Kriterien für unsere Geschäftstätigkeit definiert und vorgegeben haben“, so Hugo Boss weiter.

Laut ECCHR hatte das Unternehmen auch in Reaktion auf die Berichte zu einem Lieferanten zusätzlich eigene Audits in den Produktionsbetrieben durchgeführt, die keine Anhaltspunkte für den Einsatz von Zwangsarbeitern ergeben hätten. Auch Discounter Lidl betonte, dass das Unternehmen die Grundrechte aller Beteiligten in den verschiedenen Stufen der Lieferketten schütze.

Lidl beschäftigt in Frage gestellte Zulieferer nicht mehr

Mit den Produzenten, die auf der Zuliefererliste von März 2021 beziehungsweise Dezember 2019 und März 2020 genannt werden, arbeite Lidl bereits seit über einem Jahr nicht mehr zusammen. Der Produzent, der auf allen drei Zuliefererlisten genannt wird, arbeite seit Ende Juni nicht mehr für Lidl und das Unternehmen plane keine weiteren Auftragsvergaben an die Firma, so Lidl laut ECCHR.

Zudem überprüfe der Discounter „fortlaufend und systematisch potenzielle Risiken wie Menschenrechtsverletzungen in den Lieferketten seiner Eigenmarkenprodukte“ und treffe bei Bedarf Abhilfemaßnahmen. Alle Produktionsstätten der Lidl-Non-Food-Eigenmarken würden regelmäßig durch unabhängige und lokale Experten nach dem anerkannten BSCI- oder SA 8000-Standard geprüft.

Foto: Noemie Coissac / Hans Lucas via AFP

In Frankreich hatte das ECCHR zusammen mit verschiedenen Nichtregierungsorganisationen und einer uigurischen Überlebenden bereits die gleiche Anzeige gegen Inditex, Uniqlo, SMCP und Skechers eingereicht. Sie werfen den vier Unternehmen vor, von der Zwangsarbeit zu profitieren, die Chinas turksprachige muslimische Minderheit der Uiguren auferlegt wird. Daraufhin hatten die Behörden bereits Ermittlungen aufgenommen, was das Zentrum auch von den deutschen Strafverfolgungsbehörden fordert.

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin, die 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Juristen und Juristinnen gegründet wurde. Sein Ziel ist es, die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

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