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Next: Anteilseigner:innen sollen gegen Offenlegung der Gehälter stimmen

Das britische Modeunternehmen Next hat seine Aktionär:innen dazu aufgerufen, gegen einen Beschluss zu stimmen, der das Unternehmen verpflichten würde, offenzulegen, wie es seine Mitarbeiter:innen entlohnt. Ziel des Antrags ist es, Bedenken hinsichtlich der Löhne der Angestellten auszuräumen.

Eine Gruppe von Investor:innen setzt sich dafür ein, dass Next mehr Transparenz schafft und die Arbeitsbedingungen für seine rund 40.000 Verkaufsmitarbeiter:innen verbessert. Konkret fordern sie, dass Next offenlegt, wie viele Mitarbeiter:innen unterhalb des sogenannten „Real Living Wage“, also des realen Existenzlohns, bezahlt werden. Der Beschluss wird von einer Gruppe institutioneller Investor:innen unterstützt, darunter Axa, Scottish Widows sowie der Greater Manchester Pension Fund, wie das Finanzportal This Is Money berichtet.

Clare Richards, Mitglied des Church of England Pensions Board, einem weiteren Unterstützer des Beschlusses, erklärte gegenüber dem Medienunternehmen: „Eine Offenlegung der Gehaltspraktiken von Next würde zeigen, wie das Unternehmen versucht, die Bedürfnisse seiner Stakeholder:innen und der am schlechtesten bezahlten Mitarbeiter:innen in Einklang zu bringen.“

Der sogenannte reale Existenzlohn liegt in Großbritannien aktuell bei 12,60 Britische Pfund pro Stunde und damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,21 Britische Pfund. Für junge Menschen zwischen 18 und 20 Jahren beträgt der gesetzliche Mindestlohn sogar nur 10 Britische Pfund pro Stunde. In London liegt der empfohlene Mindestlohn hingegen bei 13,85 Britische Pfund pro Stunde.

Next reagierte in seinem jüngsten Jahresbericht auf die Forderung und erklärte, dass es „nicht für angemessen halte, zusätzliche, maßgeschneiderte Berichte über die bestehenden Offenlegungen hinaus zu erstellen“. Diese erfüllten laut Unternehmen bereits die gesetzlichen Vorgaben.

Im selben Bericht führte Next aus, dass seine Einzelhandelsmitarbeiter:innen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Mindestlohnsätzen bezahlt würden, einschließlich der Anwendung altersabhängiger nationaler Mindestlöhne. Der nationale Existenzlohn diene als Richtwert, dessen Zahlung jedoch erst nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit und bei Erfüllung bestimmter Leistungsanforderungen garantiert werde. Eine Anhebung der Löhne würde mit „erheblichen Kostenfolgen“ verbunden sein, so der Einzelhändler weiter. Zudem betonte Next, dass es sich die „Flexibilität“ bewahren wolle, eigene Gehaltssätze festzulegen, anstatt diese Entscheidung an eine externe Instanz zu übergeben.

Abschließend fügte das Unternehmen hinzu: „Wir setzen uns für die Zahlung fairer Löhne ein und handeln im besten Interesse aller Stakeholder:innen. Wir glauben jedoch, dass es für das Unternehmen von entscheidender Bedeutung ist, die Kontrolle über Gehalts- und Leistungsentscheidungen zu behalten, anstatt diese Verantwortung an eine externe Stelle abzutreten. Eine formelle „Living Wage“-Akkreditierung würde diese Flexibilität beeinträchtigen, die Kosten erhöhen und die Beschäftigungsmöglichkeiten beeinträchtigen.“

Über den Beschluss wird auf der kommenden Generalversammlung von Next am 15. Mai abgestimmt.

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