BTE stellt Handel Handreichung zur EmpCo-Richtlinie bereit
Ab dem 27. September 2026 gelten in der EU deutlich strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen im Handel. Die „Empowering Consumers for the Green Transition“-Richtlinie (EmpCo, EU 2024/825) verbietet pauschale Werbebegriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“, wenn sie nicht durch eine anerkannte, herausragende Umweltleistung belegt sind. Für Unternehmen aus dem Textil-, Schuh- und Lederwarenhandel bedeutet das erheblichen Handlungsbedarf – und das ohne Übergangsfrist.
Greenwashing soll unmöglich werden
Ziel der EU-Richtlinie ist es, irreführende Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern zu unterbinden. Konkret werden künftig pauschale oder irreführende Umweltaussagen ohne belastbaren Nachweis unzulässig, ebenso unternehmenseigene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung sowie Aussagen zur „Klimaneutralität“ von Produkten. Betroffen ist damit die gesamte Nachhaltigkeits- und Marketingkommunikation der Unternehmen – online wie stationär im Geschäft.
Keine Übergangsfrist erhöht den Druck
Besonders kritisch bewertet der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) das Fehlen jeglicher Abverkaufs- oder Übergangsfristen. „Die EmpCo-Richtlinie trifft den Handel in einer ohnehin herausfordernden Phase. Besonders problematisch ist, dass keine Abverkaufs- oder Übergangsfristen vorgesehen sind. Dadurch entstehen erhebliche rechtliche Unsicherheiten und praktische Herausforderungen für Händlerinnen und Händler“, erklärt Marika Hanschke, Referentin für Kreislaufwirtschaft beim BTE.
Händlerinnen und Händler müssen ihre Kommunikation also kurzfristig prüfen und anpassen, ohne auf bereits produziertes Werbematerial oder bestehende Kennzeichnungen zurückgreifen zu können.
BTE veröffentlicht Handreichung für den Handel
Um die Branche bei der Umsetzung zu unterstützen, hat der BTE eine Handreichung zur EmpCo-Richtlinie erarbeitet. Sie soll Orientierung geben, welche Aussagen künftig noch erlaubt sind und wo die neuen rechtlichen Grenzen liegen.
Laut Hanschke informiert die Handreichung insbesondere darüber, welche Nachhaltigkeitsaussagen weiterhin zulässig sind, welche etablierten Nachhaltigkeitssiegel weiter genutzt werden dürfen und wo die neuen rechtlichen Grenzen verlaufen. Zudem enthält sie Informationen zu neuen Pflichten bei Gewährleistung und Garantie, etwa im Zusammenhang mit dem EU-weiten GARAN-Label. „Damit bietet sie dem Handel eine wichtige Orientierungshilfe für die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie“, so Hanschke.
Die Handreichung kann ab sofort per E-Mail angefordert werden. Der BTE kündigte zudem an, die Branche auch künftig über weitere Entwicklungen rund um die Richtlinie zu informieren und die Interessen des Handels im politischen Dialog auf EU- und nationaler Ebene zu vertreten.
Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt.
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