Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was bedeuten die Änderungen der EU für die Modebranche?
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Die Europäische Kommission treibt mit ihrem „Simplification Omnibus Package“ Änderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) und der Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Nachhaltigkeit (CSDDD) voran. Ein durchgesickerter Entwurf hat eine hitzige Debatte ausgelöst, da er wesentliche Änderungen der Schwellen der Berichterstattungspflicht, der Umsetzungsfristen und der Sorgfaltspflichten offenbart. Während einige diese Änderungen als notwendige Vereinfachungen ansehen, argumentieren andere, dass sie die Rechenschaftspflicht von Unternehmen abschwächen.
Was ändert sich also (möglicherweise)? Wer ist dagegen und warum? Und welche potenziellen Auswirkungen ergeben sich für die Modebranche?
Was ändert sich (letztendlich)?
1. Höhere Schwellen bei der Berichterstattungspflicht
Zu den wichtigsten Anpassungen gehört die Anhebung der Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht. Gemäß dem durchgesickerten Entwurf würde die Anforderung an den Nettoumsatz für berichtspflichtige Unternehmen von 150 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro und 1.000 Mitarbeitende steigen, wodurch eine beträchtliche Anzahl von US-amerikanischen und Nicht-EU-Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausfallen würde (Ropes & Gray, Littenberg et al., 2025). Für globale Modekonzerne – von denen viele diese Schwellenwerte überschreiten – bleibt die Richtlinie jedoch höchst relevant.
2. Anpassung der Berichterstattung entlang der Wertschöpfungsketten
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette, die für Modemarken aufgrund ihrer komplexen globalen Lieferketten seit langem ein umstrittenes Thema ist. Der durchgesickerte Entwurf schlägt vor, den Berichtsaufwand zu reduzieren, indem die Verpflichtung zur Einholung von Daten von Unternehmen, die nicht direkt der CSRD unterliegen, eingeschränkt wird. Dies könnte die Einhaltung der Vorschriften für Modemarken, die mit kleinen Lieferbetrieben zusammenarbeiten, erleichtern.
Der strategische Nachhaltigkeitsberater Peter Suasso de Lima de Prado äußert jedoch Bedenken hinsichtlich bestimmter Einschränkungen in den Änderungen. Er argumentiert, dass die Befreiung von Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden von der Risikokartierung kontraproduktiv sein könnte. „Die Größe bestimmt nicht das Risiko – man sollte entscheiden, wo man den Schwerpunkt setzt“, bemerkt er und plädiert für einen größeren Ermessensspielraum der Unternehmen bei der Überwachung der Lieferkette. Seine Perspektive ist besonders relevant für Modemarken, da kleinere herstellende Betriebe oft eine entscheidende Rolle in ihren Lieferketten spielen, aber dennoch erhebliche Risiken für Umwelt und Menschenrechte darstellen können.
3. Änderung der Sorgfaltspflichten
Die CSDDD-Änderungen zielen darauf ab, die Sorgfaltspflichten zu präzisieren, insbesondere im Hinblick auf die Risikobewertung. Die vorgeschlagenen Änderungen beschränken die Pflicht der Unternehmen, tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen auf ihre direkten Geschäftspartner:innen (Tier-1-Lieferbetriebe) zu bewerten, beobachtet Ropes & Gray. Eine eingehende Bewertung indirekter Partner:innen wäre nur erforderlich, wenn plausible Risiken festgestellt werden.
Für die Modebranche – wo sich Lieferketten oft über mehrere Ebenen erstrecken – könnte diese Verschiebung den Aufwand für die Einhaltung der Vorschriften reduzieren. Einige Expert:innen warnen jedoch davor, dass dies auch die Rechenschaftspflicht schwächen könnte. Suasso de Lima de Prado weist darauf hin, dass die Änderungen zwar die Einhaltung der Vorschriften erleichtern sollen, aber versehentlich die Flexibilität bei der Bewältigung von Risiken einschränken könnten.
4. Branchenspezifische Standards auf Eis gelegt
Eine weitere wichtige vorgeschlagene Änderung ist die Verlängerung des Überwachungszeitraums von jährlichen Überprüfungen auf einmal alle fünf Jahre. Während dies für Unternehmen wie eine Erleichterung erscheinen mag, argumentiert Suasso de Lima de Prado, dass dies die Dynamik der Lieferkette missversteht. „Die Integration der Überwachung in bestehende Prozesse kostet weniger als große periodische Übungen“, erklärt er und schlägt vor, dass Unternehmen laufende Bewertungen durchführen sollten, anstatt sich auf unregelmäßige, groß angelegte Audits zu verlassen.
Der durchgesickerte Entwurf schlägt außerdem vor, branchenspezifische Berichtsstandards im Rahmen der CSRD auf unbestimmte Zeit zu verschieben. Ursprünglich sollten diese maßgeschneiderte Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Branchen wie der Modeindustrie liefern. Angesichts der Tatsache, dass die Branche eine der umweltschädlichsten ist, könnte diese Verzögerung die Bemühungen um die Entwicklung klarer, branchenspezifischer Leitlinien zu Themen wie Textilabfällen und Kohlenstoffemissionen behindern.
5. Materialität und Gewährleistung: keine grundlegende Überarbeitung
Trotz Spekulationen, dass die Europäische Kommission die doppelte Materialität – die von Unternehmen verlangt, sowohl über finanzielle als auch über ökologische/soziale Auswirkungen zu berichten – abschaffen könnte, wird sie im durchgesickerten Entwurf nicht gestrichen. Das bedeutet, dass Modeunternehmen weiterhin nicht nur offenlegen müssen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäftsergebnis auswirken, sondern auch ihre breiteren Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt.
In Bezug auf die Gewährleistung behält der Entwurf die Anforderung einer eingeschränkten Gewährleistung der Nachhaltigkeitsberichte bei. Die Verpflichtung zu einer angemessenen Gewährleistung bis 2028 wird jedoch aufgehoben, wodurch die Anforderungen effektiv auf einem niedrigeren Niveau eingefroren werden. Unternehmen müssen zwar weiterhin glaubwürdige Daten liefern, aber sie könnten mit weniger strengen Überprüfungsverfahren konfrontiert sein.
6. Debatte über zivilrechtliche Haftung und Einhaltungskosten
Die durchgesickerten Änderungen schlagen vor, die Anforderung zu streichen, dass Strafen an 5 Prozent des weltweiten Umsatzes gebunden sind, und das private Klagerecht aufzuheben, das es Dritten ermöglichen würde, Unternehmen wegen Nichteinhaltung zu verklagen. Suasso de Lima de Prado weist darauf hin, dass die rechtliche Haftung eine Grauzone bleibt, und betont, dass „der Ruf auf dem Markt (das Gericht der öffentlichen Meinung) oft ein größeres Geschäftsrisiko darstellt als Gerichtsurteile“. Dies ist besonders relevant für Modemarken, bei denen das Vertrauen der Verbraucher:innen eine wichtige Rolle für den Markenwert spielt.
Wer ist gegen die Änderungen und warum?
Umwelt- und Menschenrechtsaktivist:innen
Viele Nachhaltigkeitsexpert:innen und NGOs argumentieren, dass diese Änderungen die Rechenschaftspflicht von Unternehmen verwässern. Kritiker:innen weisen darauf hin, dass die Anhebung der Berichtsschwellen die Anzahl der Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen müssen, reduzieren und es mittelständischen Unternehmen ermöglichen könnte, mit weniger Transparenz zu arbeiten. In ähnlicher Weise könnte die Reduzierung der Sorgfaltspflichten für indirekte Lieferbetriebe den Schutz vor Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Lieferketten schwächen.
EU-Mitgliedstaaten mit strengen Nachhaltigkeitsrichtlinien
Länder wie Frankreich, Deutschland und Dänemark haben sich in der Vergangenheit für strengere Nachhaltigkeitsmaßnahmen für Unternehmen eingesetzt. Während diese Nationen die Vereinfachung der Compliance-Anforderungen unterstützen, befürworten sie auch die Aufrechterhaltung hoher Umwelt- und Sozialstandards. Einige politische Entscheidungsträger:innen befürchten, dass die Reduzierung der Berichterstattungspflichten und die Verzögerung der Umsetzungstermine den Fortschritt in Richtung der Klima- und Menschenrechtsziele der EU behindern könnten.
Modemarken und Branchenakteur:innen
Innerhalb der Modebranche sind die Reaktionen gemischt. Größere Marken mit umfangreichen Nachhaltigkeitsinitiativen könnten besorgt sein, dass reduzierte Transparenzanforderungen zu Greenwashing-Vorwürfen führen könnten. Andererseits könnten mittelständische Unternehmen und kleinere Lieferbetriebe die geringere Berichtslast begrüßen, da die Kosten für die Einhaltung der Vorschriften eine erhebliche Herausforderung darstellen.
Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbemühungen der Modebranche
Die Modebranche ist bekanntlich eine der umweltschädlichsten Branchen, die für erhebliche Kohlenstoffemissionen, Wasserverbrauch und Bedenken hinsichtlich der Arbeitsrechte verantwortlich ist. Die CSRD und CSDDD wurden entwickelt, um die Transparenz und die unternehmerische Verantwortung bei der Bewältigung dieser Probleme zu verbessern. Die vorgeschlagenen Änderungen könnten jedoch die Richtung der Nachhaltigkeitsbemühungen auf folgende Weise verändern:
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Weniger Transparenz in den Lieferketten: Mit reduzierten Berichterstattungspflichten für Wertschöpfungspartner:innen könnten Unternehmen weniger Kontrolle über die Umwelt- und Arbeitspraktiken ihrer Lieferbetriebe erfahren. Dies könnte die Bemühungen zur Verbesserung der Bedingungen in Textilproduktionszentren wie Bangladesch, Vietnam und Indien verlangsamen.
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Verlagerung von Regulierung zu freiwilligen Verpflichtungen: Wenn branchenspezifische Standards aufgegeben werden, könnten sich Modemarken zunehmend auf freiwillige Nachhaltigkeitsinitiativen wie die Science-Based Targets Initiative (SBTi) oder den Higg-Index der Sustainable Apparel Coalition verlassen. Während einige Unternehmen über robuste freiwillige Rahmenwerke verfügen, könnten andere ihre Nachhaltigkeitsinvestitionen in Ermangelung von regulatorischem Druck reduzieren.
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Längere Umsetzungsfristen: Die Verzögerung der CSDDD-Umsetzung gibt Marken mehr Zeit, ihre Beschaffungs- und Sorgfaltsprozesse anzupassen. Dies mag zwar die kurzfristigen Kosten für die Einhaltung der Vorschriften senken, bedeutet aber auch einen langsameren Fortschritt bei der Bewältigung kritischer Menschenrechts- und Umweltprobleme.
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Potenzielle Wettbewerbsnachteile: Unternehmen, die bereits stark in die Nachhaltigkeitsberichterstattung investiert haben, könnten sich im Vergleich zu Wettbewerber:innen, die von reduzierten Compliance-Verpflichtungen profitieren, im Nachteil befinden. Dies könnte zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der Branche führen.
Ausblick
Während die endgültige Form dieser Änderungen ungewiss bleibt, ist eines klar: Die Modebranche muss wachsam bleiben. Die Verschiebung der Berichtsschwellen mag die regulatorische Belastung für kleinere Akteur:innen reduzieren, aber für größere Marken bleibt die Einhaltung der Vorschriften eine komplexe Herausforderung. Nachhaltigkeitsexperten wie Suasso de Lima de Prado betonen, dass trotz dieser Änderungen der beste Ansatz darin besteht, die Sorgfaltspraktiken an etablierten Rahmenwerken wie den UN-Leitprinzipien und den OECD-Leitlinien auszurichten.
Letztendlich entwickeln sich die Nachhaltigkeitsrichtlinien der EU weiter, aber ihre Kernziele – die Stärkung der unternehmerischen Verantwortung und verantwortungsvoller Geschäftspraktiken – bleiben bestehen. Ob diese Anpassungen das richtige Gleichgewicht zwischen Vereinfachung und der Aufrechterhaltung starker Nachhaltigkeitsstandards finden, ist eine Debatte, die sich in den kommenden Wochen weiter entwickeln wird.
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