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Lizenz-Showdown: Rechtsstreit zwischen PVH und G-III eskaliert

Im laufenden Streit zwischen den beiden US-amerikanischen Modekonzernen gibt es eine neue Entwicklung. PVH hat beim Gericht einen Antrag eingereicht, die Klage von G-III abzuweisen. Damit bekräftigt das Unternehmen seine Aussage, keinen Vertrag gebrochen zu haben. G-III hatte dies ursprünglich behauptet. Die Auseinandersetzung hat sich in letzter Zeit verschärft, doch die Belastung der Geschäftsbeziehung begann bereits 2022.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Hintergründe.

Veränderte Strategien entfachen Streit

Im November 2022 verlängerte PVH seine Lizenzvereinbarung mit G-III. Die beiden Unternehmen arbeiten bereits seit 2005 zusammen. Die Verlängerung betraf das nordamerikanische Großhandelsgeschäft für Damenmode der Marken Calvin Klein und Tommy Hilfiger. Der Vertrag sollte ursprünglich 2025 auslaufen, wurde aber bis 2027 verlängert.

Diese Entscheidung war Teil einer umfassenderen strategischen Neuausrichtung im Rahmen des PVH+ Plans. Ziel war es, das Geschäftsmodell zu vereinfachen. CEO Stefan Larsson kündigte an, künftig wieder mehr Kontrolle über die eigenen Marken übernehmen zu wollen. Die verlängerte Vereinbarung mit G-III war daher eine Übergangslösung. Langfristig plante PVH, bestimmte Produktkategorien von Calvin Klein und Tommy Hilfiger selbst zu führen.

Stefan Larsson erklärte damals, dass PVH auf die Stärke und das Know-how der globalen Markenteams setzen wolle. Diese sollten künftig direkt mit der neu entwickelten, nachfrageorientierten Lieferkette verbunden werden.

Der Plan, sich von externen Lizenzmodellen zu lösen, sorgte bei G-III für große Unruhe. Das Geschäftsmodell von G-III basiert stark auf Lizenzen, und ein wesentlicher Teil der Einnahmen stammt aus der Zusammenarbeit mit PVH. Damit war der Grundstein für den späteren Rechtsstreit gelegt. Nachdem die Verhandlungen gescheitert waren, reichte G-III Klage beim New Yorker Staatsgericht ein. Zunächst wurden die Unterlagen geschwärzt eingereicht, später jedoch öffentlich gemacht.

Nachlassende Beziehungen und ‘schlecht umgesetzte’ Strategien im Visier

Die 250-Millionen-US-Dollar-Klage (231 Millionen Euro) bezieht sich konkret auf die Lizenzen für Damenmode von Calvin Klein und Tommy Hilfiger. G-III wirft PVH vor, ihm eine Verlängerung der Vereinbarungen um jeweils drei Jahre verweigert zu haben. Aus Sicht von G-III hatte PVH keine rechtliche Grundlage, um die Verträge zu kündigen. Darüber hinaus beschuldigt G-III das Unternehmen, eine „vorsätzliche Kampagne rechtswidrigen Fehlverhaltens“ betrieben zu haben.

Im Zentrum der Klage steht das zunehmend angespannte Verhältnis zwischen den beiden Unternehmen. Dieses soll sich nach dem Ausscheiden des früheren PVH-CEOs Manny Chirico 2021 verschlechtert haben. Unter seiner Führung waren die ursprünglichen Vereinbarungen getroffen worden. G-III wirft PVH vor, seitdem eine Reihe strategischer und vermeidbarer Fehler begangen zu haben.

Das Unternehmen bezieht sich unter anderem auf eine von PVH veröffentlichte Pressemitteilung. Diese soll inhaltlich von zuvor mit G-III geteilten Entwürfen abgewichen sein, insbesondere im Hinblick auf die Pläne zur Rückgewinnung des Markenbesitzes.

G-III führt weiter aus, dass rückläufige Wachstumsraten bei beiden Unternehmen nicht auf äußere Faktoren, sondern auf PVHs eigene schlecht geplante und schwach umgesetzte Strategien zurückzuführen seien. Außerdem wirft G-III PVH vor, eine außervertragliche Bedingung eingeführt zu haben. Diese soll das Recht auf Vertragsverlängerung an zusätzliche Leistungsanforderungen knüpfen, die über das Vereinbarte hinausgehen.

Das sich wandelnde Gesicht der Lizenzierung

Für PVH ist der Rückzug aus dem Lizenzgeschäft Teil einer umfassenderen Strategie zur Vereinfachung der Unternehmensstruktur. Das Unternehmen plant, zentrale Lifestyle-Kategorien auf dem nordamerikanischen Markt selbst zu betreiben. Dazu gehören unter anderem Calvin Klein Sportswear und Jeans, die Anfang des Jahres zurückgekauft wurden. Auch Tommy Hilfiger Sportswear soll künftig direkt gesteuert werden.

Die Rückgabe der Lizenz durch G-III hatte im Geschäftsjahr 2024 ein EBITDA von 300 Millionen US-Dollar (276 Millionen Euro erwirtschaftet). Dennoch macht dieser Bereich nur rund 20 Prozent der erwarteten Lizenzeinnahmen von PVH im Jahr 2025 aus. Trotz des strategischen Wandels bleibt die Lizenzierung ein Wettbewerbsvorteil für PVH. Das Unternehmen setzt jedoch auf nachhaltigeres Wachstum, indem es die Kontrolle über das nordamerikanische Großhandelsgeschäft zurückerlangt.

Dabei schließt PVH eine Zusammenarbeit mit Drittanbietern nicht grundsätzlich aus. So wurde kürzlich eine neue Lizenzvereinbarung mit Herman Kay-Mystic LLC für die Kategorie Oberbekleidung in den USA und Kanada abgeschlossen. Damit verfolgt PVH das Ziel, mit ergänzenden Partnern zusammenzuarbeiten. Ein Sprecher erklärte gegenüber FashionUnited, dass starke, zukunftsorientierte Lizenzpartnerschaften weiterhin eine wichtige Rolle spielten. Sie sollen dabei helfen, markenwirksames Wachstum zu fördern und das volle Potenzial der Kultmarken auszuschöpfen.

Auch G-III sah sich durch die Strategieänderung von PVH zu einer Neuausrichtung gezwungen. Der Konzern will seine Abhängigkeit von einem Geschäftsfeld verringern, das einst eine tragende Rolle spielte. Infolgedessen plant G-III, einzelne Marken neu zu positionieren und sein Portfolio breiter aufzustellen. Dies zeigt sich unter anderem in der Wiedereinführung des Labels Donna Karan und in der Übernahme zusätzlicher Lizenzen, zuletzt für Nautica von der Authentic Brands Group.

PVH kontert mit Antrag auf Abweisung

Ein Sprecher von PVH erklärte gegenüber FashionUnited, dass die Behauptungen von G-III aus Sicht des Unternehmens haltlos seien. PVH wolle den Vorwürfen im Rahmen des Rechtswegs begegnen. Das Unternehmen habe seine Position bereits durch einen Antrag auf Abweisung des Verfahrens verdeutlicht. Inhaltlich konzentriert sich PVH auf die Regelungen zu den Vertragsverlängerungen bestimmter Lizenzen mit G-III. Nach Einschätzung von PVH versucht G-III, Rechte geltend zu machen, die nicht durch die Lizenzen für Anzugprodukte von Tommy Hilfiger und Calvin Klein abgedeckt sind.

Mit Blick auf die ursprüngliche Vereinbarung aus 2022 erklärte PVH, dass G-III keiner automatischen Verlängerung der betreffenden Lizenzen zugestimmt habe. Dadurch hatten die Markeninhaber die Möglichkeit, künftige Verlängerungen abzulehnen. Dies geschah im März 2025. Die Ablehnung des Antrags führte letztlich zu den aktuellen Gerichtsverfahren.

PVH wies die Vorwürfe von G-III zurück und erklärte, sie seien rechtlich unbegründet. Unter anderem bestritt das Unternehmen, die Entscheidung zur Ablehnung beeinflusst zu haben. Auch die Behauptung, die Ablehnung sei unzumutbar gewesen, wurde zurückgewiesen. In der Klageerwiderung heißt es, die Unzufriedenheit von G-III betreffe eher die strategische Ausrichtung von Calvin Klein und Tommy Hilfiger und nicht ein tatsächliches Fehlverhalten der Markeninhaber.

Auf die Kritik von G-III am PVH+ Plan reagierte das Unternehmen ebenfalls. PVH sieht in der Verwendung von Begriffen wie „schlecht umgesetzt“ und „strategischer Fehler“ durch G-III eine nachvollziehbare Grundlage für die Entscheidung, eine Verlängerung zu verweigern. Zudem habe G-III sich geweigert, den digitalen Vertrieb in den USA in den Fokus zu rücken. Dieser war jedoch eine zentrale Säule der neuen Strategie. Der Verlängerungsantrag habe deshalb nicht den Bedingungen entsprochen, insbesondere nicht der Voraussetzung, dass alle wesentlichen Vereinbarungen eingehalten werden.

Kurz nach der Einreichung der Stellungnahme durch PVH lehnte das Gericht den Antrag auf Abweisung ab – allerdings ohne Vorurteil. Das bedeutet, dass PVH den Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut einreichen kann, sofern die formalen Anforderungen des Gerichts erfüllt werden. Über den eigentlichen Inhalt des Falls wurde bisher noch nicht entschieden. Das Verfahren ist weiterhin anhängig.

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