Landesarbeitsgericht: Kündigung von Primark-Betriebsrat ungültig
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Das niedersächsische Landesarbeitsgericht hat die umstrittene Kündigung eines leitenden Betriebsrats beim Textildiscounter Primark für unzulässig erklärt. Aus der Kammer hieß es am Freitag, eine Beschwerde des Unternehmens gegen einen Beschluss des Arbeitsgerichts Hannover zugunsten des Belegschaftsvertreters sei zurückgewiesen worden. Es ging um die Frage, ob Primark ihn wegen eines mutmaßlichen Datenschutzverstoßes fristlos entlassen durfte.
Der örtliche Betriebsratsvorsitzende hatte laut der Gewerkschaft Verdi einen Dienstplan-Entwurf aus dem Homeoffice an Mitglieder einer Einigungsstelle gemailt, die über betriebliche Arbeitszeitregelungen verhandelte. Primark habe daraufhin argumentiert, er habe auf diesem Weg vertrauliche Angaben von einem privaten Gerät weitergeleitet, was eine schwere Verletzung interner Richtlinien darstelle. Das Unternehmen wollte sich am späten Nachmittag noch zu dem Fall äußern. (dpa)