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L'Officiel: Einigung nach 'Nichtbezahlung' von Freelancer:innen

Von Rachel Douglass

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L'Officiel Malaysia Cover. Bild: L'Officiel, AMTD.

L'Officiel USA, die US-amerikanische Tochtergesellschaft des französischen Medienunternehmens, hat bekannt gegeben, dass sie eine endgültige Einigung über die angebliche Nichtbezahlung von Freiberufler:innen erzielt habe, ohne ein Fehlverhalten zuzugeben.

Die Einigung wurde mit der Stadt New York erzielt, die die Agentur im November 2021 verklagt hatte, weil sie behauptet hatte, sie habe gegen das Gesetz "Freelance Isn't Free Act" der Region verstoßen. L'Officiel muss nun mehr als 275.000 US-Dollar ( etwa 251.000 Euro) an 41 Freiberufler:innen zahlen, die sich mit entsprechenden Beschwerden gemeldet hatten. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Gesetz künftig einzuhalten.

In einer Mitteilung bekräftigte New Yorks Bürgermeister Eric Adams die Unterstützung New Yorks für die Rechte der Arbeitnehmer:innen und fügte hinzu: „Wir werden keine Unternehmen tolerieren, die freiberuflichen Mitarbeitenden nicht das zahlen, was ihnen zusteht. Im Rahmen dieser Vereinbarung werden wir sicherstellen, dass die 41 Freelancer:innen, die für L'Officiel gearbeitet haben, das ihnen zustehende Geld erhalten und dass solche Verstöße nicht mehr vorkommen. Dies soll eine Lehre sein: Wenn Sie versuchen, freiberufliche Mitarbeitende zu übervorteilen, werden wir Sie zur Rechenschaft ziehen. Ich fordere alle freien Mitarbeiter:innen, die von L'Officiel nicht ordnungsgemäß für ihre Arbeit bezahlt werden, auf, so schnell wie möglich eine Beschwerde einzureichen.“

Feridun Hamdullahpur, Vorsitzender des Verwaltungsrats der L'Officiel-Mutter AMTD Idea, sagte in seiner eigenen Erklärung: „Wir sind fest entschlossen, das Wachstum und den Erfolg von L'Officiel USA zu fördern. Die Lösung dieser Angelegenheit spiegelt das allgemeine Engagement von L'Officiel für ein vielfältiges und faires Umfeld und seine Beziehungen zu allen Geschäftspartner:innen, einschließlich der Gemeinschaft der Freelancer:innen, wider.“

Dieser übersetzte und bearbeitete Beitrag erschien zuvor auf FashionUnited.com

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