"Kritische Lage": Görtz-Insolvenzverwalter meldet sich zu Wort
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Vier Tage nach Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahren der Görtz Retail GmbH meldet sich nun der vom Amtsgericht Hamburg bestellte vorläufige Insolvenzverwalter Gideon Böhm zu Wort. Die Lage des Schuhfachhändlers, der erst 2023 aus der Insolvenz gerettet wurde, sei kritisch.
Wie Böhm in einer Mitteilung am Freitag erklärte, wurden die Mitarbeiter:innen in einer Betriebsversammlung über die ersten Ergebnisse seiner Arbeit als Sachverständiger informiert. Viel Grund für Optimismus scheint es allerdings nicht zu geben, denn die aktuellen Schwierigkeiten von Görtz sollen bereits mit der Übernahme durch die Investorin CK Technology Solutions GmbH begonnen haben.
Das Unternehmen rund um den aktuellen Görtz-Geschäftsführer Bolko Kissling habe nur den ersten Teil des im Rahmen eines vorhergehenden Insolvenzplanes zugesagten Planbeitrages in Höhe von 500.000 Euro geleistet, so Böhm. Der zweite Teil in Höhe von 1,3 Millionen Euro wurde nicht gezahlt, sondern mit behaupteten Gegenforderungen verrechnet. Diesbezüglich sei bereits seit Mai 2024 ein Rechtsstreit zwischen dem Insolvenzplanüberwacher und der Investorin beim Landgericht Hamburg anhängig.
Außerdem plant Kissling, der Geschäftsführer der Götz GmbH, sich dem am 20. Januar 2025 aufgrund von vier Fremdanträgen von Vermieter:innen eingeleiteten vorläufigen Insolvenzverfahren anzuschließen. Er hat angekündigt, in Kürze einen eigenen Insolvenzantrag über das Vermögen der Gesellschaft beim Insolvenzgericht Hamburg einzureichen.
Probleme liegen beim vorangegangenen Insolvenzereignis
Die dem jetzigen Verfahren vorausgegangene Insolvenz birgt jedoch noch ein zweites Problem, denn das vorangegangene Insolvenzereignis, auf dessen Grundlage die Mitarbeitenden der Görtz Retail Gmbh bereits Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, sei nicht beseitigt, heißt es aus Hamburg. Infolgedessen sei es nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit nicht möglich, den 400 Mitarbeitenden jetzt erneut Insolvenzgeldleistungen zu gewähren.
Arbeitsrechtler:innen untersuchen aktuell diese Sichtweise. Je nachdem, wie das Ergebnis der Prüfung ausfällt, könnten weitere rechtliche Maßnahmen ergriffen werden. Bis zur Klärung müsse jedoch versucht werden, aus eigener Kraft so viel Liquidität wie möglich zu generieren, um die Gehälter der Mitarbeitenden zahlen zu können.
Einen kleinen Lichtblick nennt Böhm dennoch, denn bereits mehrere namhafte Kaufinteressent:innen sollen ihr Interesse bekundet haben. Diesbezügliche Gespräche wurden aufgenommen.
„Oberstes Ziel ist es jedoch, die Gehaltszahlungen für alle Mitarbeitenden zu ermöglichen“, so Böhm. „Gleichzeitig setzen wir alles daran, dass es für das Traditionsunternehmen Görtz, dessen Mitarbeitenden und Kund:innen langfristig weitergeht.“
Die Lösung liege jedoch nicht in der Verantwortung des Insolvenzverwalters, da die Markenrechte von Görtz nicht zur Görtz Retail GmbH gehören, sondern im Besitz der österreichischen Gesellschaft sind.