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Kritik an Online-Marktplätzen - Produktangaben fehlen oft

Von DPA

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Credits: Unsplash.

Kunden großer Online-Marktplätze wie Amazon, Ebay oder Temu finden laut einer Auswertung häufig nicht alle nötigen und gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu einem Produkt.

Kontaktdaten von verantwortlichen Händler:innen oder Herstellenden fehlten vielfach, auch Sicherheits- und Warnhinweise seien teils unvollständig. Das ergab eine Analyse des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV). Einige Unternehmen wiesen die Vorwürfe zurück.

Teil der relativ kleinen Stichprobe waren zehn exemplarisch ausgewählte Online-Marktplätze in Deutschland - nämlich AliExpress, Amazon, Ebay, Kaufland, Mediamarkt, Otto, Shein, Temu, Wish und Zalando. Vom 20. März bis 7. April prüften die Verbraucherschützer:innen je drei Produktseiten aus den Kategorien Spielzeug, Elektronik und Kleidung. Das Ergebnis: Keine der 30 Seiten enthielt alle Pflichtangaben.

„Online-Marktplätze boomen - aber mit dem Wachstum steigt auch die Zahl unsicherer Produkte. Bei Problemen ist oft unklar, wer haftet. Immer wieder fehlen Infos über Händler oder Hersteller“, sagt VZBV-Vorständin Ramona Pop. Bei Problemen müsse es für Kundinnen und Kunden möglich sein, die Verantwortlichen zu kontaktieren. „Verbraucher haben ein Recht auf sichere Produkte.“

Das sagen die Online-Marktplätze

Die Mängel sind bei den Shoppingportalen laut VZBV unterschiedlich ausgeprägt. In vielen Fällen fehlten Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Händlers. Auf vielen Seiten war nicht eindeutig erkennbar, welcher Herstellenden hinter dem Produkt steht, und ob es sich um den Verkäufer oder auch um den Hersteller handelt. Teils blieb unklar, ob Warnhinweise nötig wären oder nicht. Eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung von EU-Recht fehlte mitunter ebenfalls.

Einige Anbieter:innen reagierten auf die Kritik. Otto betonte, man erfülle „selbstverständlich alle gesetzlichen Informationspflichten“. Bei Verstößen würden Verkäufer:innen gesperrt. Kaufland erklärte, die Bereitstellung von Informationen sowie die Einhaltung rechtlicher Vorschriften habe „hohe Priorität“. Für die Darstellung und Rechtskonformität der Produkte seien jedoch die Händler selbst verantwortlich. Ein Sprecher von Zalando sagte, man nehme die Ergebnisse der Untersuchung zum Anlass, die eigenen Prozesse zu überprüfen. „Wir begrüßen die Bemühungen um mehr Transparenz für Verbraucher:innen im digitalen Raum.“ Mehrere Unternehmen beantworten die Anfrage der Deutschen Presse-Agentur nicht.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verpflichtet Online-Plattformen seit Februar 2024, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Händler und Hersteller müssen nachvollziehbar sein und zentrale Angaben bereitgestellt werden.

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