Kompromiss beim Mindestlohn: Keine Erhöhung auf 15 Euro
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Die Mindestlohnkommission in Berlin hat sich heute einstimmig auf eine sukzessive Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns in zwei Schritten verständigt. 2026 soll der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Zum 1. Januar 2027 erfolgt dann die zweite Anhebung um 70 Cent auf 14,60 Euro. In den letzten Tagen entzündete sich die Diskussion immer wieder an einer möglichen Erhöhung auf 15 Euro.
Der Mindestlohn wurde erst zu Beginn des Jahres erhöht und beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit liegt die unterste Lohngrenze in Deutschland um 41 Cent höher als noch im Jahr 2024.
Mindestlohndebatte wurde bereits im Wahlkampf geführt
Die Entscheidung ist mit Spannung erwartet worden, weil die Debatte um die Anhebung des Mindestlohns bereits im Bundestagswahlkampf eine wichtige Rolle gespielt hat und auch in den letzten Wochen weitergeführt wurde.
Während des Wahlkampfs sprachen sich SPD und Grüne klar für einen Mindestlohn von 15 Euro aus. Die Union hingegen betonte die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission. In den anschließenden Koalitionsverhandlungen einigten sich Union und SPD schließlich auf eine Kompromissformel: Im kommenden Jahr erscheine ein Mindestlohn von 15 Euro als „erreichbar“. Davon hat die Kommission nun aber abgesehen.
HDE und Gesamtverband textil+mode kritisieren die Entscheidung
Schon im Vorfeld der Entscheidung hatten sich einige Branchen gegen eine derartige Erhöhung ausgesprochen oder dafür geworben, Ausnahmen einzuführen – beispielsweise für Saisonkräfte.
Auch Vertreter von Einzelhandel und Modebranche stehen der Anhebung weiterhin kritisch gegenüber – obwohl sie nun niedriger ausfiel als zunächst befürchtet. So kritisiert der Handelsverband Deutschland (HDE) die weitere Erhöhung und fürchtet nun „erhebliche Jobverluste im Einzelhandel“. In einer in einer Presseerklärung verweist er auf die wirtschaftliche Situation im Einzelhandel, der sich „seit sechs Jahren in der Rezession beziehungsweise Stagnation befindet“. HDE-Präsident Alexander von Preen: „Die Festlegung des Mindestlohns ist keine Sozialpolitik. Jobs müssen sich für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft rechnen, sonst fallen sie weg. Die Entscheidung der Mindestlohnkommission setzt im Einzelhandel zahlreiche Stellen aufs Spiel.“
Der Gesamtverband textil+mode sieht hingegen die Gefahr, dass die Entscheidung der Mindestlohnkommission Unternehmen weiter aus der Tarifbindung treiben könne. „Diese Entscheidung beeinflusst die Tarifverträge unserer Branche nachhaltig und greift in unsere Tarifautonomie ein. Damit wird die Tarifbindung nicht gestärkt, sondern geschwächt.“
Mindestlohn soll Armut trotz Berufstätigkeit verhindern
Der Mindestlohn soll verhindern, dass Menschen trotz Arbeit in die Armut abrutschen. Gerade erst wurde veröffentlicht, dass die Zahl der sogenannten Aufstocker in Deutschland - das sind Menschen, die trotz Berufstätigkeit Bürgergeld beantragen müssen - zum ersten Mal seit 2015 wieder gestiegen. Diese Zahl war seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 kontinuierlich gesunken.