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Klage von Pakistanern gegen Kik: Gericht entscheidet über Verjährung

Von DPA

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Das Dortmunder Landgericht will am Donnerstag (12.00 Uhr) entscheiden, ob die Schmerzensgeldklage von vier Pakistanern gegen den Textildiscounter Kik fortgeführt werden kann. Vor mehr als sechs Jahren waren bei einem verheerenden Brand in einer Textilfabrik in Karatschi zahlreiche Arbeiter ums Leben gekommen. Ein Überlebender des Feuers und drei Hinterbliebene fordern je 30 000 Euro Schmerzensgeld. Der Discounter soll seinerzeit fast die gesamten Kapazitäten der Fabrik für die Produktion seiner Waren genutzt haben.

Der Textildiscounter Kik wies die Vorwürfe zurück. Zum einen habe man in den vergangenen Jahren bereits mehr als sechs Millionen US-Dollar für die Betroffenen zur Verfügung gestellt. Zum anderen seien etwaige Ansprüche verjährt. Das Dortmunder Landgericht muss nun entscheiden, ob es das Verfahren einstellt, noch bevor es um den eigentlichen Sachverhalt geht. Maßgeblich in der Frage der Verjährungsfristen ist pakistanisches Recht, wie es die Kläger selbst beantragt hatten. (dpa)

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