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Klage nach Fabrikbrand gegen Kik: Gericht entscheidet im Januar

Von DPA

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Im Schmerzensgeldprozess von vier Pakistanern gegen den Textildiscounter Kik will das Dortmunder Landgericht am 10. Januar entscheiden, ob das Verfahren wegen Verjährung eingestellt oder fortgeführt wird. Bei den Klägern handelt es sich um einen Überlebenden und drei Angehörige von Todesopfern einer Brandkatastrophe in Karachi im September 2012.

Bei dem Feuer in der Textilfabrik Ali Enterprises waren mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen. Kik soll seinerzeit fast die gesamten Kapazitäten der Fabrik für die Fertigung seiner Produkte genutzt haben.

Die von den beiden Menschenrechtsorganisationen ECCHR und medico international unterstützten Kläger wollen erreichen, dass erstmals ein deutsches Unternehmen für ein Unglück bei einem Zulieferer im Ausland haftbar gemacht wird. Kik weist die Ansprüche zurück und beruft sich darauf, dass nach pakistanischem Recht bereits Verjährung eingetreten sei. Für den Fall, dass die Richter nicht von Verjährung ausgehen, kündigten sie am Donnerstag an, den Sachverhalt anschließend umfassend aufklären zu müssen. (DPA)

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