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„Kartellrechtswidriges Verhalten“: HDE reicht Beschwerde gegen Temu ein

Von Jan Schroder

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Kampagnenfoto von Temu. Bild: Impt.

Die Online-Handelsplattform Temu sieht sich mit weiteren Vorwürfen konfrontiert.

Am Mittwoch verkündete der Handelsverband Deutschland (HDE), dass er beim Bundeskartellamt eine Beschwerde gegen Temu wegen „kartellrechtswidrigen Verhaltens“ eingereicht habe. Diese beruhe „auf zahlreichen Dokumenten und Testkaufergebnissen“, erklärte die Branchenorganisation.

„Die Vorwürfe gründen darauf, dass Temu den Geschäftspartnern, die Waren über die Plattform verkaufen, die Preissetzungshoheit entzieht“, erläuterte der HDE in einer Mitteilung. So lege das E-Commerce-Unternehmen „nicht nur fest, dass die Preise der einzelnen Händler bei maximal 85 Prozent des Preises liegen dürfen, den die Händler für ein vergleichbares Produkt auf anderen Verkaufsplattformen verlangen“, sondern behalte sich „gegenüber den Verkäufern zugleich auch vor, selbst über die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden“.

Der Verband erklärte zudem, dass Temu „darüber hinaus in vielerlei Hinsicht gegen weitere europäische und nationale Verordnungen und Gesetze“ verstoße. Damit verschaffe sich das Unternehmen unlautere Wettbewerbsvorteile, betonte HDE-Präsident Alexander von Preen. „Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an unsere Regeln und Gesetze halten“, forderte er in einem Statement. „Die heimischen Handelsunternehmen investieren viel Geld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagen und finanzieren mit ihren Steuerzahlungen das Gemeinwesen. Dagegen verkaufen chinesische Plattformen wie Temu massenhaft Waren auf unserem Markt, ohne sich an die geltenden Vorschriften zu halten.“

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