Kampf gegen Ultra-Fast Fashion gewinnt an Fahrt

Angeführt von Deutschland, Frankreich und den Niederlanden fordern immer mehr EU-Mitgliedstaaten ein koordiniertes europäisches Vorgehen gegen Fast Fashion und Ultra-Fast Fashion.

Die drei genannten Mitgliedstaaten brachten das Thema beim EU-Umweltrat am Donnerstag in Luxemburg zur Sprache und appellierten an die Europäische Kommission, bestehende und geplante EU-Vorschriften gegen kurzlebige und minderwertige Textilien wirksamer zu gestalten. Ihre Forderung wurde von weiteren Mitgliedstaaten, darunter Slowenien und Dänemark, unterstützt.

„Ultra-Fast Fashion wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Einmal weggeworfen, kann sie kaum als Secondhand Ware wiederverwendet oder recycelt werden und überfordert die Altkleider-Sammlung. Das belastet Ressourcen, Klima und Abfallwirtschaft und setzt diejenigen Unternehmen unter Druck, die in langlebige und kreislauffähige Textilien investieren. Wir fordern daher die EU-Kommission auf, höhere Anforderungen für Nachhaltigkeit an die Herstellenden von Ultra-Fast Fashion zu stellen. Billige Wegwerfkleidung darf nicht länger ein Wettbewerbsvorteil sein,” fordert Umwelt-Staatssekretär Jochen Flasbarth.

Klare Kriterien gefordert

Wie FashionUnited zuvor darstellte, werden derzeit Gesetze und Regulierungen in Deutschland angepasst, um sie mit der „EU-Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien“ konform zu machen, die im Rahmen des EU Green Deals verabschiedetet wurde. Dazu gehört, die Regelungen für Textilien unter der EU-Ökodesign-Verordnung auszugestalten und etwa Anforderungen an Rezyklatanteile, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit einzubeziehen.

Deutschland fordert zudem klare Kriterien, um Ultra-Fast Fashion „als Geschäftsmodell präzise zu erfassen und zielgenau regulieren zu können“, so eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Die erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien ist ein weiterer wichtiger Hebel im Kampf gegen Fast Fashion und Ultra-Fast Fashion. „Wer große Mengen kurzlebiger Kleidung auf den EU-Markt bringt, soll auch angemessen an den Kosten für Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Entsorgung beteiligt werden“, findet das Bundesministerium.

Onlinehandel muss einbezogen werden

Deutschland, Frankreich, die Niederlande und weitere unterstützende Mitgliedstaaten setzen sich zudem dafür ein, dass europäische Umwelt- und Produktstandards auch im Onlinehandel gelten, das heißt für Onlineplattformen und Direktverkäufe aus Drittstaaten wie Shein, Temu und Co. Zum Jahreswechsel soll es in Frankreich ein Gesetz zum Werbeverbot von Ultra-Fast Fashion geben.

Seit heute, dem 1. Juli, fallen zudem Zollgebühren für Pakete aus dem außereuropäischen Ausland an, und die bisherige Grenze von 150 Euro Warenwert entfällt. Stattdessen wird pro Warengruppe im Paket eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro erhoben und es fällt zusätzlich eine Einfuhrumsatzsteuer an. Damit soll die Flut der Billigprodukte aus dem außereuropäischen Ausland eingedämmt, wenn nicht sogar gestoppt werden.

Ab 19. Juli 2026 ist es großen Unternehmen fortan verboten, im Rahmen der Ökodesign-Verordnung gewisse unverkaufte, für Verbraucher:innen bestimmte Produkte zu vernichten.

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