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Insolvenzverfahren bei Esprit: Operative Tätigkeiten in Deutschland werden minimiert

Von Ole Spötter

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FW23 Bild: Esprit

Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Esprit Europe GmbH, Ratingen, sowie bei sechs weiteren deutschen Gruppengesellschaften von Esprit wurde eröffnet. Nun soll über die nächsten Schritte in den kommenden Tagen entschieden werden. Klar ist, dass es nicht gut für die Mitarbeitenden in der Ratinger Zentrale aussieht.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Wirkung zum 1. August die Verfahren für die besagten Gesellschaften des Bekleidungsanbieters eröffnet, nachdem Mitte Mai die vorläufigen Verfahren angeordnet worden waren, teilte Esprit am Donnerstag mit. Das Gericht hat zudem den bisherigen vorläufigen Sachwalter Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing als Sachwalter bestellt.

Zwei Angebote werden diskutiert

Nachdem Anfang der Woche bekannt wurde, dass der in Hongkong ansässige Bekleidungsanbieter Esprit Holdings Limited sich auf die Verwaltung seiner geistigen Eigentumsrechte und das Lizenzgeschäft beschränken werde, habe man zwischenzeitlich eine Vereinbarung schließen können, durch die die Markenrechte für Europa den potenziellen Investor:innen rechtssicher angeboten werden können.

Nun sollen mit Zustimmung der Gläubigerausschüsse und des Sachwalters zwei vorliegende Angebote diskutiert werden. Ziel sei es, in den kommenden Tagen zu einer verbindlichen Vereinbarung zu kommen. Beide Angebote sehen den Erwerb der europäischen Markenrechte vor.

Eines der Erwerbenden-Konzepte ziele auf den Relaunch der Marke Esprit zu einem späteren Zeitpunkt ab, so die Mitteilung. Das zweite sehe eine Betriebsfortführung in einem “erheblich reduzierten Umfang” vor. In beiden Fällen erfolgt der Verkauf der Markenrechte im Einvernehmen mit der Esprit Holdings Ltd.

1.300 Mitarbeitende bangen um Jobs

In beiden Fällen sei die Geschäftsführung dazu gezwungen, “die operativen Tätigkeiten in den deutschen Esprit-Gesellschaften ganz oder in weiten Teilen” in den kommenden Monaten herunterzufahren.

Die rund 1.300 von den Insolvenzverfahren betroffenen Mitarbeitenden wurden am Donnerstag von der Geschäftsführung über die Sachlage informiert. Mit den Betriebsräten werden Verhandlungen über Sozialpläne und Interessenausgleiche geführt. Die Zahlung der Gehälter sei bis zum Wirksamwerden von insolvenzrechtlichen Kündigungen gesichert.

„Es war stets unser Ziel, dass die Esprit-Gesellschaften unter neuer Eigentümerschaft ihre Geschäfte fortführen können und so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten bleiben“, sagte Sanierungsgeschäftsführer Christian Gerloff. „Wir müssen jedoch leider feststellen, dass alle Interessenten in dem unverändert sehr angespannten Marktumfeld für den Modehandel nicht oder nur sehr begrenzt bereit sind, dieses unternehmerische Risiko einzugehen.“

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