Insolventer Trachtenanbieter Gössl: Gläubiger:innen billigen Sanierungsplan
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Der österreichische Bekleidungsanbieter Gössl hat im Zuge seines Insolvenzverfahrens eine entscheidende Hürde genommen. Am Montag teilte der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) mit, dass die Gläubiger:innen im Rahmen der Abstimmungstagsatzung den von der Gössl Gwand GmbH vorgelegten Sanierungsplan gebilligt haben.
Der in Salzburg beheimatete Trachtenspezialist hatte im Dezember Insolvenzanträge für seine Gesellschaften Gössl GmbH und Gössl Gwand GmbH gestellt. Im Rahmen des folgenden Verfahrens wurde die Gössl GmbH eingestellt, die für die Entwicklung und Produktion der Bekleidungskollektionen der Marke Gössl zuständig war. Alle operativen Aktivitäten wurden im Zuge einer Verschlankung der Unternehmensgruppe in der bisherigen Vertriebsgesellschaft Gössl Gwand GmbH gebündelt.
Nach Angaben des AKV wurden während des Sanierungsverfahrens der Gössl Gwand GmbH von den Gläubiger:innen 170 Forderungen in einer Gesamthöhe von knapp 4.1 Millionen Euro geltend gemacht. Davon seien Forderungen in Höhe von insgesamt 919.881,64 Euro als zu Recht bestehend anerkannt worden, erklärte der Verband. Die übrigen Forderungen im Umfang von rund 3,1 Millionen Euro wurden hingegen bestritten. „Bei einem Großteil der bestrittenen Forderungen sieht die Masseverwaltung eine Nachrangigkeit gegeben, da es sich um Ansprüche innerhalb der Gössl-Gruppe handelt“, erläuterte der AKV.
Der nun gebilligte Sanierungsplan sieht vor, dass die Gläubiger:innen eine Quote von 20 Prozent ihrer berechtigten Forderungen schrittweise im Laufe von zwei Jahren erhalten werden. Die erste Tranche von zehn Prozent sei nun „binnen 14 Tagen ab Annahme des Sanierungsplans durch den Masseverwalter auszuschütten“, teilte der AKV mit.