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In Streit um Todeserklärung für Ex-Tengelmann-Chef kommt Bewegung

Von DPA

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In den Streit bei der milliardenschweren Tengelmann-Eigentümerfamilie Haub kommt Bewegung. Tengelmann-Miteigentümer Georg Haub habe seinen Antrag zurückgezogen, den im April 2018 auf einer Bergtour verschollenen Bruder Karl-Erivan Haub für tot erklären zu lassen, berichtete am Montag ein Sprecher des Amtsgerichts Köln. Die gleichlautenden Anträge von Tengelmann-Chef Christian Haub und der Unternehmensgruppe Tengelmann würden dagegen aufrechterhalten. Zuvor hatte die «Westdeutsche Allgemeine Zeitung» (Montagsausgabe) darüber berichtet.

Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war am 7. April 2018 allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt. Die Familie geht davon aus, dass er am Klein Matterhorn bei Zermatt in der Schweiz tödlich verunglückte. In der Unternehmensgruppe Tengelmann hatte daraufhin sein jüngerer Bruder Christian die alleinige Geschäftsführung übernommen.

Seit dem Verschwinden schwelt ein Familienstreit um die Neuverteilung der Macht bei dem milliardenschweren Handelskonzern. Im Oktober vergangenen Jahres hatten Christian Haub und sein Bruder Georg zusammen mit der Unternehmensgruppe beim Amtsgericht Köln beantragt, den Vermissten für tot erklären zu lassen. Ein Unternehmenssprecher sagte damals, Ziel sei es, klare und stabile Verhältnisse im Gesellschafterkreis sowie Sicherheit für die Unternehmensgruppe und ihre 90 000 Mitarbeiter zu erhalten.

Mit dem Schritt der Brüder stieg aber auch der Druck auf Katrin Haub, die Ehefrau des Verschwundenen, sowie ihre Kinder, die Anteile ihres Familienstamms zu verkaufen. Schließlich müssen sich die Kinder auf Erbschaftssteuerzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe einstellen. Katrin Haub übte damals scharfe Kritik an den Plänen der Brüder des Verschwundenen. «Es ist sehr befremdlich, dass sich jemand Drittes anmaßt, solche Entscheidungen für unsere Familie treffen zu wollen», erklärte sie damals. Die Staatsanwaltschaft Köln plant nach Angaben eines Justizsprechers nach wie vor nicht, sich den Anträgen auf Todeserklärung anzuschließen. (dpa)

Foto: BERND THISSEN / DPA / dpa Picture-Alliance via AFP

Karl-Erivan Haub
Tengelmann