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Illegale Preisabsprachen: Millionenstrafe für Wellensteyn und P&C

Von Reinhold Koehler

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Nicht nur die deutsche Automobilindustrie muss sich derzeit für wettbewerbsverzerrende Preisabsprachen verantworten, auch die Modebranche gerät immer stärker unter Verdacht. Aktuelles Beispiel: die illegalen Mauscheleien des Modeunternehmens Wellensteyn und des Textilfilialisten Peek & Cloppenburg (P&C).

Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt nämlich gerade erst Geldbußen von rund 10,9 Millionen Euro gegen Wellensteyn und P&C Düsseldorf verhängt. Wellensteyn habe dem Textilhandel zwischen 2008 und 2013 Mindestverkaufspreise vorgegeben sowie Preisreduzierungen und den Internetvertrieb untersagt, teilte Kartellamtspräsident Andreas Mundt mit. Habe sich ein Händler nicht an die Vorgaben gehalten, seien Liefersperren angedroht und in einer Reihe von Fällen auch umgesetzt worden.

P&C Düsseldorf habe sich hingegen nicht nur auf diese Vorgaben eingelassen, sondern darüber hinaus Wellensteyn selbst dazu aufgefordert, gegen Preisunterschreitungen von anderen Händlern vorzugehen. Derartige Vereinbarungen seien grundsätzlich verboten, betonte die Behörde. Dabei befürchtet das Kartellamt offenbar, dass es sich hier nicht um einen Einzelfall handelt. Es gebe Hinweise darauf, dass solche und ähnliche Preisbindungspraktiken in der Textilbranche über den vorliegenden Fall hinaus Bedeutung haben könnten. „Das wären klare Verstöße gegen das Kartellverbot", so Mundt.

P&C zieht Konsequenzen

Bußgeldmindernd berücksichtigte das Kartellamt immerhin, dass die Unternehmen ihr Fehlverhalten einräumten und damit den Weg zur einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens frei machten.

Der Löwenanteil des Bußgeldes - rund acht Millionen Euro - entfiel auf P&C, wie der Händler selbst berichtet. Grund sei, dass bei der Bemessung des Bußgelds der Gesamtumsatz des jeweiligen Unternehmens eine entscheidende Rolle spiele - und der sei bei P&C deutlich höher als beim Lieferanten Wellensteyn.

Während sich Wellensteyn mit Sitz in Norderstedt (Schleswig-Holstein) noch nicht zu dem Vorgang geäußert hat, soll P&C Düsseldorf bereits Konsequenzen aus dem Verfahren gezogen haben. So hätten die im Einkauf beschäftigten Mitarbeiter zusätzliche Schulungen erhalten, um sie für wettbewerbsrechtliche Probleme zu sensibilisieren, heißt es von Unternehmensseite. Die unabhängige Handelskette P&C Hamburg ist nicht Gegenstand des Verfahrens und daher von der Entscheidung des Kartellamtes nicht betroffen.

Foto: Peek & Cloppenburg

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