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Herzog & Bräuer: Insolvenzverfahren wurde eröffnet

Von Ole Spötter

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Das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung bei Herzog & Bräuer wurde am Amtsgericht Leipzig eröffnet, teilte der Wäschefilialist am Donnerstag mit.

Die Verfahrenseröffnung am 30.7. folgt auf einen dreimonatigen Verfahrensauftakt. In diesem Zeitraum hat Sanierungsgeschäftsführer Simon Leopold, Geschäftsführer der ABG Consulting-Partner GmbH & Co. KG, das Sanierungskonzept des Unternehmens entwickelt und dessen Umsetzung vorangebracht, heißt es in der Mitteilung.

„Dank der Mitarbeiter und Lieferanten, die den Weg des Unternehmens unterstützen, haben wir die Wochen des Eröffnungsverfahrens bereits intensiv genutzt. Wir haben interne Abläufe optimiert, arbeiten an einer neuen Filialstruktur und konnten den Geschäftsbetrieb an allen 111 Standorten wie gewohnt weiterführen“, so Leopold.

Positiver Stand zur Verfahrenseröffnung

Rechtsanwalt Stefan Ettelt von der Kanzlei Kulitzscher & Ettelt steht dem Unternehmen als Generalbevollmächtigter zur Seite und kümmert sich um den insolvenzrechtlichen Teil. Auch Ettelt scheint über den Verlauf gut gestimmt zu sein: „Für ein Verfahren in Eigenverwaltung ist der gesunde operative Kern eines Unternehmens entscheidend. Der positive Stand zur Eröffnung des Verfahrens zeigt, dass es hier genau richtig war, die Restrukturierungsmaßnahmen aus eigener Kraft anzugehen.“

Die Insolvenz folgte auf die Coronavirus-bedingte Anordnung der Behörden alle Filialen vorübergehend zu schließen und die dadurch ausbleibenden Einnahmen. Ausgaben für Mietkosten, Löhne und Lieferungen fielen in diesem Zeitraum allerdings weiter an. Nach den Ladenöffnungen in den vergangenen Wochen lief das Geschäft aber wieder an.

„Wir sind selbst etwas überrascht, wie gut es läuft“, sagt Herzog & Bräuer-Geschäftsführer Frank Herzog. „Die Umsätze haben sich stabilisiert, sie erreichen bereits jetzt wieder etwa 85 Prozent des Vorjahresniveaus – und das trotz Corona.“

Foto: Herzog & Bräuer

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