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Handelsverband rechnet mit Klagewelle wegen Coronahilfen

Von Ole Spötter

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Der deutsche Einzelhandel sieht sich bei der Bewilligung für die November- und Dezemberhilfen gegenüber der Gastronomie benachteiligt. Das könnte zu einer Klagewelle führen, wie aus einer Befragung des Handelsverband Deutschland (HDE) hervorgeht.

Bis zu 75 Prozent des Umsatzes, der durch die Pandemie-bedingten Schließungen im November und Dezember ausfiel, bekommen Gastronomen vom Staat ersetzt, teilte der HDE am Montag mit. Der Einzelhandel werde dagegen auf den Fixkostenzuschuss bei der Überbrückungshilfe III verwiesen.

Um eine Klagewelle zu vermeiden, fordert der HDE eine schnelle Anpassung und Aufstockung der Überbrückungshilfen beziehungsweise eine entsprechende Schadensregulierung nach EU-Recht für den Einzelhandel. „Die fehlende Einbeziehung des Einzelhandels bei der November- und Dezemberhilfe verstößt gegen den Gleichheitssatz im Grundgesetz“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

Einzelhändler stellten Anträge für Klagen

Nach Befragungen und Hochrechnungen des HDE haben bis Ende April rund 10.000 Einzelhändler, die vom Lockdown betroffen sind, November- beziehungsweise Dezemberhilfen beantragt. Diese seien eigentlich nicht für den später von den Schließungen betroffenen Einzelhandel vorgesehen gewesen, aber die Einzelhändler haben die Anträge gestellt, um “entsprechende Unterstützungsleistungen wegen eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gerichtlich durchsetzen zu können”, so der HDE. Ein Rechtsgutachten der Kanzlei Noerr belege gute Erfolgsaussichten einer solchen Klage.

Foto: Michael Grabscheit / pixelio.de

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