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Handelsverbände fordern Nachbesserung bei Überbrückungshilfe III

Von Regina Henkel

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Das Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium haben in der letzten Woche ihr sogenanntes „Term Sheet“ zur ersten Erläuterung der Überbrückungshilfe III veröffentlicht. Diese Finanzhilfe sollte beispielsweise dem Modeeinzelhandel angesichts des anhaltenden Lockdowns zugutekommen. Jetzt meldet der HDE Handelsverband Deutschland, dass es noch einigen Nachbesserungsbedarf gebe. Es gebe noch viele offene Fragen, vor allem aber „helfe [die Finanzhilfe] in dieser Form großen Teilen des Textil-, Schuh- und Lederwarenfachhandels nicht oder kaum“, so der Verband n einer Presseerklärung.

So werde beispielsweise die Warenabschreibung nur Unternehmen erlaubt, die in 2020 einen Verlust ausweisen. Die allermeisten Einzelkaufleute und Personengesellschaften seien nicht berücksichtigt. Zudem seien Großunternehmen mit über 750 Millionen Euro Jahresumsatz von der Überbrückungshilfe III sogar komplett ausgeschlossen.

Der HDE Handelsverband Deutschland hat deshalb angekündigt, sich in enger Abstimmung mit den Landesverbänden des Einzelhandels sowie mit BTE, BDSE und BLE weiterhin für die nötigen Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe einzusetzen.

BTE, BDSE und BLE appellieren noch einmal an alle Textil-, Schuh- und Lederwarenhändler und vor allem deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich an der in der letzten Woche gestarteten Aktion „Rettet meinen Arbeitsplatz“ (www.rettet-meinen-arbeitsplatz.de.) zu beteiligen und dort vor allem die Petition zu unterzeichnen.

Foto: FashionUnited

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