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Händler-Initiative reicht Verfassungsbeschwerde gegen Notbremse ein

Von Ole Spötter

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Die Initiative “Händler helfen Händlern” klagt gegen die Corona-Notbremse beim Bundesverfassungsgericht.

Zehn Beschwerdeführer – darunter die Modehändler und -unternehmen Engelhorn, Ernsting’s Family, Tom Tailor sowie die Sportverbundgruppe Intersport – haben zusammen mit der der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und dem Verfassungsrechtler Josef Lindner die Anträge verfasst und gestellt, teilte die Initiative am Montag mit.

„Der Schutz des Lebens und der Gesundheit des Einzelnen hat oberste Priorität. Und die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter stellen wir über jede Öffnungsabsicht – ganz egal, wie hart auch die wirtschaftliche Situation im Handel gerade ist”, erklärt Marcus Diekmann, CEO von Rose Bikes.

„Aus diesem Grund haben wir auch von einem Eilantrag unserer Beschwerde abgesehen. Mit unserer Initiative wollen wir nicht in einen Topf geworfen werden mit den vielen anderen Eilanträgen aus dem Handelsumfeld, die allzu forsch auf Wiedereröffnung geklagt haben. Wie im Vorfeld angekündigt ist unser Anliegen vielmehr auf die handwerklichen und damit inhaltlichen Fehler im Bundesgesetz hinzuweisen, die in Summe zur Verfassungswidrigkeit führen” ergänzt Intersport-Chef Alexander von Preen.

Diekmann: Jede normale Grippe könnte uns in Zukunft in den Lockdown schicken

Die Kläger sehen sich durch die bundeseinheitliche Notbremse unmittelbar in ihren Grundrechten verletzt und berufen sich vorrangig auf eine Verletzung der Berufsfreiheit, des Eigentumsrechts und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Das Eigentumsrecht sei verletzt, da durch den Lockdown erworbene Ware nicht verkauft werden konnte und anschließen mit starker Wertminderung verkauft oder sogar vernichtet werden musste. Preen ergänzte, dass zahlreiche Betriebe durch die Ladenschließungen in ihrer Existenz gefährdet sind und dadurch in die grundrechtlich geschützte Substanz des Betriebes eingegriffen wird. Außerdem fühle sich die Initiative ungleich behandelt, da ein Gartenmarkt unabhängig vom Inzidenzwert öffnen darf, andere Einzelhändler allerdings nicht.

Des Weiteren thematisiert die Händler-Initiative die Geschäftspolitik von Händlern, Gastronomen oder Kulturtreibenden das Gesetz im Bezug auf zukünftige Infektionskrankheiten: „Wenn wir das Infektionsschutzgesetz eng auslegen, könnte uns in Zukunft jede normale Grippe wieder in den Lockdown schicken. Spätestens das zeigt, dass einige Punkte in dem Gesetz nicht zu Ende gedacht worden”, sagte Diekmann.

Foto: Foto: Rike / pixelio.de

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