H&M entlässt 349 Mitarbeiter:innen in Spanien

Im Rahmen des laufenden Restrukturierungsprozesses in Spanien hat sich der schwedische Modekonzern H&M Group mit den Gewerkschaften CCOO und UGT auf die betriebsbedingte Entlassung von 349 Mitarbeiter:innen in den Büros in Madrid und Barcelona geeinigt. Die Zahl der Betroffenen liegt damit um 717 Personen unter den 1066 Angestellten, deren Entlassung das Unternehmen ursprünglich im Rahmen dieser Anpassungsmaßnahme in Betracht gezogen hatte.

Wie die beiden spanischen Gewerkschaften betonen, war gerade diese Reduzierung der Entlassungen um 32,74 Prozent der ausschlaggebende Punkt für die Arbeitnehmervertreter, dem von H&M in Spanien vorgelegten Sozialplan (Expediente de Regulación de Empleo, ERE) zuzustimmen. Laut CCOO und UGT trugen auch die vereinbarten Abfindungsbedingungen für die 349 betroffenen Mitarbeiter:innen zur Einigung bei.

In diesem Zusammenhang sei die Einigung zwischen Unternehmen und Arbeitnehmervertreter:innen „möglich gewesen, weil unser vorrangiges Ziel, eine deutliche Reduzierung der von direkten Kündigungen betroffenen Personen, erreicht wurde“, betont die UGT. Für diese Entlassungen sei zudem „als vorrangiges Kriterium die Freiwilligkeit und gute Austrittsbedingungen für die von diesem Sozialplan betroffenen Personen festgelegt worden, um so traumatische Austritte zu vermeiden“.

Abfindungen von bis zu 45 Tagen

Die Details der vereinbarten Austrittsbedingungen für die 349 Mitarbeiter:innen sehen eine finanzielle Entschädigung vor. Diese entspricht der gesetzlich festgelegten Höchstabfindung von 45 Tagen pro Beschäftigungsjahr bis Februar 2012 und 33 Tagen pro Beschäftigungsjahr ab diesem Zeitpunkt, gedeckelt auf 24 Bruttomonatsgehälter. Diese Abfindung wird durch eine Dienstalterszulage ergänzt. Mitarbeiter mit bis zu fünf Jahren Betriebszugehörigkeit erhalten 2000 Euro, bei fünf bis zehn Jahren sind es 4000 Euro, bei zehn bis 20 Jahren 6000 Euro und bei über 20 Jahren bis zu 8000 Euro. Zusätzlich wurde für Mitarbeiter über 50 Jahre ein weiterer Zuschlag von 4000 Euro vereinbart.

Über die Abfindungszahlungen hinaus wurde für den Sozialplan eine vorgelagerte Phase der freiwilligen Meldung vereinbart. Dabei wird dem Personal, das ursprünglich von der Massenentlassung betroffen war, Vorrang eingeräumt. Dieses Zeitfenster bleibt bis zum 3. Juni geöffnet. Ausgeschlossen sind jedoch Mitarbeitende, deren Ausscheiden eine Vakanz schaffen würde, die das Unternehmen später wieder besetzen müsste. Es besteht jedoch die Möglichkeit eines Tauschs zwischen betroffenen und nicht betroffenen Mitarbeiter:innen.

Zusätzlich wurde ein internes Versetzungsprogramm auf nationaler und internationaler Ebene vereinbart, für das H&M 401 offene Stellen anbieten wird. Sollte eine neue Stelle eine geringere Arbeitszeit als die bisherige haben, erhalten die Mitarbeitenden für die Differenz eine Abfindung, die der Kündigungsentschädigung entspricht. Diese Regelung gilt auch für weitere 170 Mitarbeiter, um die Zahl der Entlassungen im Rahmen des Sozialplans zu reduzieren. Die Arbeitszeit dieser Angestellten darf jedoch um nicht mehr als 20 Prozent gekürzt werden. Diese Maßnahme ist zunächst auf 24 Monate befristet; danach wird eine Rückkehr zur vollen Arbeitszeit geprüft.

Die Vereinbarung zum Sozialplan betrifft die Mitarbeiter:innen der H&M-Büros in Madrid und Barcelona. Von dort aus werden die Geschäfte für die Märkte Spanien, Portugal, Italien, Frankreich, Belgien und Luxemburg gesteuert. Die Gewerkschaften geben an, dass zudem ein externes Outplacement-Programm in Zusammenarbeit mit dem spezialisierten Unternehmen Lee Hecht Harrison vereinbart wurde. Darüber hinaus soll die Anwendung des Verfahrens auf schutzbedürftige Gruppen und Personen beschränkt werden.

Dabei wurde vereinbart, Mitarbeiter:innen aus Einelternfamilien und kinderreichen Familien Vorrang beim Verbleib im Unternehmen zu geben. Gleiches gilt für eine von zwei Ehepartner, die beide von dem Verfahren betroffen sind, für schwangere Frauen oder Personen in Elternzeit, für Menschen mit einer Behinderung von 33 Prozent oder mehr oder mit pflegebedürftigen Angehörigen mit Behinderung sowie für die dienstältesten Mitarbeiter.

Ergänzend wurde beschlossen, die H&M-Filialen in Orense, Loranca sowie in der Nähe des Einkaufszentrums L’Illa Diagonal in Barcelona offen zu halten. Die Mitarbeiter der Filiale in Vigo bleiben bis zum Abschluss des Umzugs und der Wiedereröffnung der Filiale in Kurzarbeit (ERTE) und erhalten 80 Prozent ihres Gehalts ohne Auswirkungen auf Sonderzahlungen oder Urlaub.

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