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Gutachten: Van Laack-Schutzkittel-Geschäft nicht rechtmäßig

Von DPA

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Ein Rechtsgutachten im Auftrag der SPD hält den millionenschweren Schutzkittel-Auftrag der NRW-Landesregierung an die Modefirma van Laack für nicht rechtmäßig. Eine Koblenzer Anwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass bei der Vergabe «grob gegen die herrschenden Vorschriften des Vergaberechtes verstoßen» worden sei. «Eine Rechtfertigung, das Vergabeverfahren derart intransparent und mit nur einem Unternehmen zu führen, besteht nicht», heißt es in dem Ende Dezember fertiggestellten vierseitigen Gutachten, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst hatte die «Welt» online am Montag berichtet.

Der Auftrag über Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie aus dem vergangenen April hatte einen Umfang von 38,5 Millionen Euro ohne Mehrwertsteuer. Das Geschäft hatte Kritik geweckt, nachdem bekannt wurde, dass der Kontakt zu van Laack über den Sohn von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zustande kam. Johannes «Joe» Laschet ist Mode-Blogger und seit Jahren mit van Laack im Geschäft.

Mit den vergaberechtlichen Grundsätzen - auch in der Corona-Pandemie sei es nicht vereinbar, einen Auftrag dieses Volumens ohne Berücksichtigung weiterer möglicher Angebote zu vergeben, heißt es in dem Gutachten. Das Transparenzgebot verlange eine nachvollziehbare Auswahl an Unternehmen, die zu Vertragsverhandlungen aufgefordert würden. Verhandlungen mit nur einem Unternehmen seien nur gerechtfertigt, wenn feststehe, dass nur dieses in der Lage sei, den Auftrag zu erfüllen. Das sei im Fall van Laack nicht ersichtlich.

Überdies stellten Schutzkittel «keine neuartige Produktart» dar. «Es gab auch vor der Pandemie das Bedürfnis, solche Kittel zu beschaffen.» Es sei also davon auszugehen, dass der Regierung entsprechende Bezugsquellen bekannt gewesen oder die notwendigen Informationen leicht zu beschaffen seien. Laschet weist Kritik an dem Geschäft zurück. Zu Beginn der Pandemie habe es kaum Schutzkleidung und Masken gegeben. Die Landesregierung hatte den Auftrag mit einer Notlage und einem Runderlass begründet, der Aufträge ohne Ausschreibung sowie Verhandlungen mit nur einem Unternehmen erlaube. (dpa)

Bild: Pexels

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