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Green- und Social-Washing im Fokus: Der Anstieg von ESG-Streitigkeiten

Kürzlich wurde bekannt, dass die Clean Clothes Campaign (CCC) gemeinsam mit vier Verbraucher:innen eine Klage gegen die US-amerikanische Bekleidungsmarke Levi Strauss (Levi's) einreicht. Der Fall dreht sich um mutmaßlich irreführende Nachhaltigkeitsaussagen und die Verletzung von Arbeitsrechten in einer Fabrik in der Türkei, in der Levi's produzieren lässt. Mehr als 400 Mitarbeitende verloren dort ihren Arbeitsplatz. Sie hatten für bessere Arbeitsbedingungen gestreikt und waren einer Gewerkschaft beigetreten. Hunderte von Arbeitnehmer:innen warten noch immer auf ihre Entschädigung.

Sowohl online als auch in seinen stationären Geschäften machte Levi's den Verbraucher:innen Versprechungen über eine verantwortungsvolle Produktion und die Achtung der Arbeitnehmer:innenrechte. Laut der CCC ist dies irreführend. Diese Versprechen verleiten die Verbraucher:innen zu der Annahme, dass sie von einer Marke kaufen, die diese Versprechen einhalten.

In diesem Zusammenhang wird oft von ‘Social Washing’ gesprochen. Beim Social Washing werden irreführende Aussagen über Menschenrechte, Arbeitsbedingungen in der Lieferkette und Diversitätsrichtlinien gemacht. Unternehmen, die Social Washing betreiben, präsentieren sich als sozial verantwortlich, obwohl hinter den Kulissen oft vieles im Argen liegt. Sie werben beispielsweise mit Kampagnen für faire Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Viele Marken behaupten, ihre Kleidung werde verantwortungsvoll hergestellt. Ihre Lieferanten haben in Wirklichkeit aber möglicherweise unsichere Arbeitsbedingungen, schlechte Beschäftigungsbedingungen oder es herrscht sogar Zwangsarbeit.

Viele Bekleidungsmarken nutzen kommerzielle Audits, um ihre Aussagen über Arbeitsbedingungen zu untermauern. Ein Audit überprüft, ob ein Lieferant oder Hersteller die Arbeitsnormen einhält. Das Problem bei diesen Audits ist, dass sie oft nicht unabhängig sind und vom Auftraggebenden bezahlt werden. Außerdem werden die Audits im Voraus angekündigt. Die Prüfer:innen sprechen oft nicht mit den Arbeiter:innen und die Prüfberichte sind nicht öffentlich, was zu geringer Transparenz führt. Kurzum, Audits können die Behauptung, dass Kleidung verantwortungsvoll produziert wird, oft nicht sachlich untermauern.

In den letzten Jahren hat das niederländische Register der Jurist:innen einen Anstieg der ESG-bezogenen Streitigkeiten um 215 Prozent festgestellt, wobei Greenwashing die häufigste Kategorie ist. Dieser Anstieg ist auf ein gestiegenes öffentliches Bewusstsein, strengere Vorschriften und die Möglichkeiten für Sammelklagen im Rahmen des WAMCA (Gesetz zur Abwicklung von Massenschäden in Sammelklagen) zurückzuführen.

Verbraucher:innen und Interessengruppen zögern nicht mehr, Verfahren vor dem RCC oder Zivilgerichten einzuleiten. Eine Untersuchung der Universität Amsterdam zeigt, dass sich 78 Prozent der ESG-Verfahren zwischen 2022 und 2024 auf Greenwashing-Vorwürfe bezogen. Nur 14 Prozent betrafen Social Washing und acht Prozent Governance-Themen. Es wird erwartet, dass sich diese Verteilung verschieben wird, da Gesetze wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weiter umgesetzt werden. Während der derzeitige Schwerpunkt der Rechtsprechung auf Greenwashing liegt, wird erwartet, dass auch mehr Streitigkeiten über Social Washing entstehen werden.

Die Greenwashing-Richtlinie und die Green-Claims-Richtlinie werden ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der zukünftigen Durchsetzung spielen. Die Greenwashing-Richtlinie soll 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Green-Claims-Richtlinie ist noch nicht in Kraft und wird derzeit auf europäischer Ebene verhandelt. Diese Richtlinien stellen strenge Anforderungen an die Untermauerung und Überprüfung von Umweltaussagen. Unternehmen müssen bald wissenschaftlich fundierte Nachweise erbringen, bevor sie Nachhaltigkeitsaussagen machen können.

Greenwashing in der Mode

Greenwashing ist in der Modebranche weit verbreitet. Eine Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 ergab, dass ein erheblicher Teil der untersuchten Nachhaltigkeits- und Umweltaussagen (53,3 Prozent) vage, irreführende oder unbegründete Informationen über die Umwelteigenschaften von Produkten enthielt. Dies ist problematisch, da es Verbraucher:innen davon abhalten kann, wirklich nachhaltige Konsumentscheidungen zu treffen.

Viele Marken verwenden Nachhaltigkeitsaussagen wie „Bio-Baumwolle“, „Öko“, „Conscious“ und „nachhaltig produziert“. In den Niederlanden überwacht die Behörde für Verbraucher:innen und Märkte (ACM) irreführende Nachhaltigkeitsaussagen und damit Greenwashing. Die ACM kann hohe Geldstrafen oder Zwangsgelder gegen Parteien verhängen, die irreführende Nachhaltigkeitsaussagen machen.

2022 rügte die ACM unter anderem die Einzelhändler H&M und Decathlon wegen Greenwashings. Die Unternehmen verkauften Produkte mit Behauptungen wie „Conscious“, „Ecodesign“ und „Bio-Baumwolle“ ohne jegliche sachliche Grundlage. 2025 wies die ACM das niederländische Kaufhaus De Bijenkorf auf die Verwendung unklarer Nachhaltigkeitsaussagen auf seiner Website hin. De Bijenkorf verwendete auf seiner Website allgemeine und vage Behauptungen wie „nachhaltige Produkte“ und „geringere Umweltbelastung“ sowie einen Filter für „nachhaltige Entscheidungen“, ohne ausreichende Belege. Dies betraf hauptsächlich Kleidung und Kosmetika. Nachdem die ACM darauf hingewiesen hatte, änderte und entfernte De Bijenkorf diese Behauptungen umgehend.

Diese Beispiele zeigen, wie selbst etablierte Marken rechtliche Probleme bekommen, wenn Behauptungen nicht durch konkrete Fakten und messbare Leistungen untermauert sind.

Die ACM hat bereits viele Unternehmen wegen Greenwashings belangt, aber kaum wegen Social Washings.

Leitlinien für Nachhaltigkeitsaussagen

Aussagen über Nachhaltigkeit müssen korrekt, klar und vollständig sein. Die ACM verlangt von Unternehmen, dass sie ihre Behauptungen mit Fakten untermauern und auf dem neuesten Stand halten. Spezifische Behauptungen erfordern eine Erklärung und nachprüfbare, unabhängige Beweise.

Die Leitlinien für Nachhaltigkeitsaussagen der ACM enthalten fünf Faustregeln und praktische Beispiele, die Unternehmen bei der Formulierung von Nachhaltigkeitsaussagen helfen sollen. Jede Nachhaltigkeitsaussage muss anhand dieser fünf Faustregeln überprüft werden:

  • Verwenden Sie korrekte, klare, spezifische und vollständige Nachhaltigkeitsaussagen.
  • Untermauern Sie Ihre Nachhaltigkeitsaussagen mit Fakten und halten Sie diese aktuell.
  • Stellen Sie faire Vergleiche mit anderen Produkten oder Wettbewerber:innen an.
  • Beschreiben Sie zukünftige Nachhaltigkeitsambitionen konkret und messbar.
  • Stellen Sie sicher, dass visuelle Darstellungen und Gütesiegel für Verbraucher:innen hilfreich und nicht verwirrend sind.

Rechtlicher Rahmen: Selbstregulierung und zivilrechtliche Durchsetzung

Greenwashing kann von Verbraucher:innen oder Wettbewerber:innen durch Selbstregulierungsgremien wie den Ausschuss für Werberegeln (RCC) oder die ACM oder durch Zivilgerichte angegangen werden.

Der RCC ist ein Gremium, das auf der Grundlage des niederländischen Werbekodex über Beschwerden von Verbraucher:innen oder Interessengruppen entscheidet. Für Nachhaltigkeitsaussagen gibt es eine spezielle Regelung, nämlich den Kodex für Nachhaltigkeitswerbung. Die ACM und der RCC arbeiten bei Beschwerden über Nachhaltigkeitsaussagen zusammen. Verbraucher:innen müssen Beschwerden über Greenwashing zuerst beim RCC einreichen, bevor die ACM eine Untersuchung einleitet.

So wurde beispielsweise der irische Modehändler Primark 2023 vom RCC für seine Werbeaussagen gerügt. Die Bekleidungskette verwendete Plakate mit Texten wie: „Reduzieren Sie die CO2-Emissionen um 50 Prozent. Damit der Planet frei atmen kann“. Der RCC erachtete dieses Nachhaltigkeitsziel als unzureichend untermauert, um davon auszugehen, dass das Ziel erreicht wird. Primark verwendete auch Texte wie „Bio-, recycelte, nachhaltige und erschwingliche Baumwolle“. Laut RCC wurde nicht ausreichend deutlich gemacht, dass es sich dabei um die Ambitionen von Primark und nicht um bereits erzielte Ergebnisse handelte.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Ein Unternehmen, das sich des Greenwashings oder Social Washings schuldig macht, riskiert Verwaltungssanktionen, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche und einen Reputationsschaden.

Die ACM kann Bußgelder von bis zu 900.000 Euro pro Verstoß und in schweren Fällen zehn Prozent des relevanten Jahresumsatzes verhängen. Im Zivilrecht bergen Sammelklagen erhebliche Risiken. Der Schaden kann in die Millionen Euro gehen, wenn große Gruppen von Verbraucher:innen betroffen sind.

Der Reputationsschaden, der entsteht, wenn ein Gericht einen Greenwashing- oder Social-Washing-Vorwurf bestätigt, ist erheblich. Eine Untersuchung der Erasmus-Universität Rotterdam zeigt, dass Unternehmen nach begründeten Greenwashing-Vorwürfen über einen Zeitraum von zwei Jahren einen durchschnittlichen Markenwertverlust von 32 Prozent erleiden.

Trotz dieser Risiken sollte nicht vergessen werden, dass Nachhaltigkeitsaussagen erlaubt sind, sofern die geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Es war nicht die Absicht des Gesetzgebers, dass Unternehmen Aussagen über ihre Nachhaltigkeitsambitionen einschränken oder vermeiden (sogenanntes Greenhushing). Wenn die Herstellung eines Kleidungsstücks eine positivere Klima- oder Arbeitswirkung haben kann, ist es für Verbraucher:innen von Vorteil, korrekt, vollständig, klar und spezifisch informiert zu werden. Auf der Grundlage dieser Informationen können die Verbraucher:innen eine nachhaltigere Wahl treffen.

Vorsorge ist immer noch besser als Nachsorge. Formulieren Sie Nachhaltigkeits- und ESG-Aussagen sorgfältig. Sammeln Sie ausreichende Beweise für die Richtigkeit der Behauptungen. Konsultieren Sie die Leitlinien für Nachhaltigkeitsaussagen und die Leitlinien der Europäischen Kommission. Lassen Sie im Zweifelsfall Marketingkampagnen präventiv von Spezialist:innen auf die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften überprüfen.

Verfasst von Margot Span von Spargo Legal. Margot Span ist auf geistiges Eigentumsrecht und Handelsverträge spezialisiert und erörtert regelmäßig aktuelle rechtliche Fragen in der Kolumne ‘Case Law’. www.spargolegal.nl

Dieser Artikel wurde mithilfe von digitalen Tools übersetzt.

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