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Green Claims Directive: Europäische Kommission relativiert Rücknahme des Gesetzesvorschlags

Von Caitlyn Terra

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Bild zur Veranschaulichung von Greenwashing. Credits: KI-generierte Bilder erstellt von FashionUnited.

Die Green Claims Directive – auch bekannt als Anti-Greenwashing-Gesetz – wird möglicherweise doch nicht zurückgezogen. Eine Sprecherin der Europäischen Kommission stellte klar, dass ein Rückzug nur dann erfolgen werde, wenn ein bestimmter kürzlich eingebrachter Änderungsantrag bestehen bleibt.

Dabei handelt es sich um einen Vorschlag, der kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie einbezieht. Laut Paula Pinho, Direktorin bei der Generaldirektion für Umwelt der EU-Kommission, würde dieser Änderungsantrag dazu führen, dass rund 13 Millionen zusätzliche Unternehmen den Vorgaben der Richtlinie unterlägen. Damit wären insgesamt rund 96 Prozent aller Unternehmen betroffen.

Die Kommission betonte jedoch erneut, dass eines ihrer wesentlichen Ziele die Reduzierung des Verwaltungsaufwands für KMU sei. Pinho wies darauf hin, dass es sich bei dem Änderungsantrag noch nicht um eine endgültige Fassung handele. Sollte dieser jedoch in der finalen Gesetzesfassung erhalten bleiben, werde die Kommission die Richtlinie zurückziehen.

Derzeit laufen die Verhandlungen über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes. Eine ursprünglich für Montag, den 23. Juni, angesetzte Verhandlungsrunde wurde kurzfristig abgesagt.

Vergangene Woche war zunächst bekannt geworden, dass die EU-Kommission ihre Unterstützung für das Vorhaben zurückziehe. Diese Entscheidung wurde zunächst nicht näher erläutert. Nun wurde die Position der Kommission präzisiert.

Die Green Claims Directive zielt darauf ab, Verbraucher:innen besser vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen. Produkte, die mit Nachhaltigkeitsversprechen beworben werden, sollen künftig einer klaren Belegpflicht unterliegen, um Greenwashing effektiv zu unterbinden.

Dieser Artikel wurde mithilfe von digitalen Tools übersetzt.

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