Green Claims: 20 Aufsichtsbehörden schreiben offenen Brief an Mode- und Textilbranche
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Am Mittwoch veröffentlichten 20 Verbraucherschutzbehörden weltweit einen neunseitigen offenen Brief, der auf der Website des Internationales Verbraucherschutz- und Vollzugsnetzwerks (ICPEN) eingesehen werden kann. Zu den Unterzeichnenden zählen unter anderem Aufsichtsbehörden aus den Niederlanden, Skandinavien, der Türkei, Spanien, Polen, Frankreich, Ungarn, Australien, Südkorea und Peru.
Mit dem Brief hoffen diese, den Standard bei Umweltaussagen zu erhöhen. „Die nationalen Gesetze mögen unterschiedlich sein, aber dieser Brief unterstreicht, dass für Unternehmen in vielen verschiedenen Ländern dieselben Grundprinzipien gelten“, heißt es.
Internationale Aufsichtsbehörden gehen gegen Greenwashing vor
Diese Grundprinzipien sind: Sicherzustellen, dass Behauptungen fair, klar und genau sind, dass es ausreichende Beweise zur Untermauerung der Behauptungen gibt, dass die Verwendung vager und allgemeiner Begriffe vermieden wird und dass der Schwerpunkt nicht auf zukünftigen Wünschen, sondern auf bereits ergriffenen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele liegt.
Im Brief heißt es auch, dass die Aufsichtsbehörden dazu aufrufen, selbst erstellte Zertifikate zu vermeiden. Die ICPEN-Mitglieder beobachten eine Zunahme von Umweltsiegeln, die von Unternehmen selbst oder von Dritten erstellt werden. Zertifikate sollten einen genauen Eindruck von den Umweltauswirkungen eines Produkts vermitteln. Ist dies nicht der Fall, ist die Verwendung eines solchen Siegels eine irreführende Aussage. ICPEN weist außerdem darauf hin, dass Zertifikate manchmal für die Vermarktung eines gesamten Produkts verwendet werden, obwohl das Zertifikat nur für einen Teil des Produkts gültig ist.
Auch der Einsatz eines „Nachhaltigkeits“-Filters in Webshops wird kritisiert. Da die Bedingungen dieses Filters oft unklar sind, kann bei Verbraucher:innen der Eindruck entstehen, dass die Produkte besser seien als sie tatsächlich sind. So empfiehlt ICPEN etwa, die Filter auf bestimmte Zertifikate umzustellen oder auf genauere Kriterien, etwa „mindestens 50 Prozent Recyclingmaterialen“.
ICPEN und die Unterzeichnenden des Briefes geben an, dass sie für Gespräche mit Marken und Interessenvertreter:innen offen seien, die den Inhalt des Briefes besprechen möchten.
Auf europäischer Ebene wird an der Green Claims Directive gearbeitet. Die konkrete Gesetzeslage wird noch weiter verschärft und tritt frühestens 2027 in Kraft. Mit der Richtlinie über Umweltaussagen soll gegen irreführende Angaben zum Umweltschutz vorgegangen werden. Die EU wird nationale Kontrollbehörden ernennen, um diese durchzusetzen. Wird ein Verstoß gegen die Richtlinien festgestellt, droht einem Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes.
- …dass die Rechtsanwaltskanzlei Pivot Law zusammen mit der Modeagentur Masjien am Fashion Revolution Day (24. April) einen KI-Chatbot mit dem Namen Josie auf den Markt gebracht hat, um Greenwashing zu bekämpfen? Der Chatbot wird mit allen aktuellen Gesetzen zu Umweltansprüchen und mit dem Rechtswissen von Pivot Law gespeist.
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Dieser Artikel erschien ursprünglich auf FashionUnited.nl und wurde mithilfe von digitalen Tool übersetzt. Er wurde anschließend sorgfältig bearbeitet.