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GOTS: Neues Urteil präzisiert Nutzung des Siegels

Von Regina Henkel

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 18. Februar 2019 ein wichtiges Urteil zur Nutzung des Global Organic Textile Standard (GOTS) gefällt: Nur wer die gesamte textile Kette bis zum Endprodukt zertifiziert hat, darf das Siegel verwenden. Das gilt auch für Unternehmen, die GOTS T-Shirts einkaufen und bedrucken oder anders verzieren und dann als GOTS-Shirt weiterverkaufen wollen. Das meldet die Organisation in einer Presseerklärung.

Gegenstand der Berufungsentscheidung war, dass ein Textildrucker GOTS zertifizierte T-Shirts einkaufte und anschließend bedruckte. Die Druckerei selbst war jedoch nicht GOTS zertifiziert. Nach den GOTS Standardkriterien ist jeder Verarbeitungsschritt zertifizierungspflichtig um beispielsweise giftige oder krebserregende Stoffe auszuschließen. Beworben wurde das bedruckte T-Shirt als GOTS zertifiziertes Endprodukt, woraufhin die Global Standard gemeinnützige GmbH als Standardgeber des GOTS klagte.

Zur Begründung wiesen die Richter ausdrücklich darauf hin, dass die Marke GOTS als Gütezeichen angesehen wird. Die Verbraucher müssen sich auf die Einhaltung der strengen Anforderungen des Standards verlassen können. Durch das Bedrucken bestünde die Gefahr, dass die Textilien hinterher nicht mehr den ökologischen Vorgaben des GOTS entsprächen. Das Ansehen des GOTS könne so durch die (nicht zertifizierte) Weiterverarbeitung geschwächt oder anderweitig beschädigt werden und diese stelle deshalb eine rechtsverletzende Handlung dar.

Auch allgemeine Erklärungen über GOTS auf der Webseite des Beklagten änderten daran nichts, da dem Verbraucher der falsche Eindruck vermittelt würde, dass es sich um rechtmäßig zertifizierte Produkte handele, so die Richter.

„Dieses Urteil ist bahnbrechend. Die Richter würdigen damit das Qualitätsversprechen eines GOTS Produkts, über die ganze Kette zertifiziert zu sein. Das schützt die Verbraucher und auch die Unternehmen, die richtig handeln indem sie sich zertifizieren lassen“ sagt Claudia Kersten, GOTS Managing Director.

Foto: GOTS Siegel

Gerichtsurteil
GOTS
Klage