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Gerichtsurteil: Begriff „vegane Daune“ ist nicht irreführend

Von Regina Henkel

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Foto: Artem Podrez für Pexels

Die Düsseldorfer Fashion ID GmbH & Co. KG - ein Tochterunternehmen von P&C Düsseldorf – hat vom Landgericht Düsseldorf die Bestätigung erhalten, dass der Begriff „vegane Daune“ zur Beschreibung von Bekleidung nicht irreführend ist. Damit dürfte erneut ein wegweisendes Urteil zugunsten veganer Ersatzprodukte gesprochen worden sein.

Im Online-Shop hatte das Unternehmen unter peek-cloppenburg.de eine Steppjacke beworben, deren Füllmaterial als „vegane Daune“ bezeichnet wurde. Daraufhin hatte der Verband der deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V. versucht, Fashion ID die Benutzung des Begriffs zu untersagen. Die Formulierung sei eine Irreführung der Verbraucher:innen, da der Begriff „vegan“ in Verbindung mit „Daune“ widersprüchlich sei, so die Begründung. Das Landgericht Düsseldorf teilte die Auffassung von Fashion ID. „Vegane Daune“ sei laut Urteil „im Zusammenhang mit Bekleidung und in der Aussage ‚Steppjacke mit veganer Daune‘ […] unzweifelhaft verständlich als rein synthetisches Füllmaterial eines Bekleidungsstücks“, so die Begründung der Richter.

Der Verband legte zunächst Berufung ein, nahm diese jedoch zurück, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf wenig Aussicht auf Erfolg signalisieren ließ, meldet die von Fashion ID beauftragte Anwaltskanzlei Bird & Bird in einer Pressemeldung.

Wegweisendes Urteil und Anpassung an neue Trends

„Diese Entscheidungen zugunsten der Händlerin Fashion ID sind ein klares und positives Signal für neue Trends: Es ist wichtig und im Interesse der Verbraucher:innen, neue und alternative Rohstoffe auch unter Nennung der Materialien bewerben zu dürfen, die ersetzt werden sollen“, beschreiben die Juristen die Tragweite des Urteils.

Seit Jahren werden immer wieder Unternehmen verklagt, die vegane Ersatzprodukte mithilfe von Begriffen beschreiben und bewerben, die das Produkt gerade nicht mehr enthalten soll, beispielsweise Sojamilch, Pflanzenbutter oder veganes Leder. Meist werden die Klagen von den entsprechenden Industrieverbänden angeführt mit dem Argument, dass hier bewusst eine Verknüpfung mit den positiv empfundenen Eigenschaften von Leder oder Milch hergestellt werde, obwohl das neue Material mit ihren Vorbildern wenig gemein habe. Zudem verschleierten solche Begriffe die tatsächlichen Inhaltsstoffe. Vor allem in der Lebensmittelindustrie gaben die Richter den Klägern häufig Recht, auch auf EU-Ebene, weshalb diese Produkte jetzt beispielsweise Sojadrink heißen müssen.

2019 hatte das Landgericht Hannover ebenfalls entschieden, dass es für den Verbraucher nicht irreführend ist, wenn ein Handtaschenhersteller seine veganen Produkte mit den Begriffen „veganes Leder“ oder „Apfelleder“ bewirbt. Möglicherweise ist das eine Trendwende.

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Peek&Cloppenburg