Gericht: Inkassogebaren von Otto-Tochterfirma rechtswidrig
Das Inkasso-Gebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH ist laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts rechtswidrig.
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Das Inkasso-Gebaren des Otto-Group-Unternehmens EOS Investment GmbH ist laut einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts rechtswidrig.