Gericht gibt DUH recht: Deichmann muss Nachhaltigkeitskennzeichnung unterlassen
Deichmann darf bestimmte Produkte nicht länger mit pauschalen Nachhaltigkeitsversprechen bewerben.
Einer vom Landgericht Bochum behandelte Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurde stattgegeben, wie dieser am Mittwoch mitteilte. Im Zentrum des Verfahrens stand die Bewerbung eines Schuhs mit dem Claim „Nachhaltigkeit: Ja“ – ohne eine ausreichende Erläuterung konkreter Umweltvorteile.
Nachdem das Gericht im Vorfeld signalisiert hatte, der Klage stattgeben zu wollen, gab Deichmann ein Anerkenntnis ab. Der Essener Schuhhändler verpflichtet sich damit, die beanstandete Werbepraxis künftig zu unterlassen. Nach Angaben der DUH hatte Deichmann im Onlineshop mehrere tausend Artikel mit einem Nachhaltigkeitslabel versehen, allerdings ohne nachvollziehbare oder transparente Begründung. Aus Sicht der DUH sei dies nicht nur intransparent, sondern auch irreführend für Verbraucher:innen, die zunehmend Wert auf nachvollziehbare Umweltversprechen legen.
Deichmann wiederum verweist darauf, dass die Kennzeichnung im Onlineshop lediglich kurzfristig eingesetzt worden sei und zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichend erläutert wurde. Nach einem ersten Hinweis sei dies bereits korrigiert worden. Die Klage der DUH sei dennoch erfolgt. Das Unternehmen erkennt das nun im Raum stehende Urteil an, um die Angelegenheit formal abzuschließen. Gleichzeitig betont der Filialist, dass Nachhaltigkeit für die Unternehmensgruppe weiterhin ein zentrales Anliegen sei und man daran arbeite, den Kund:innen künftig klarere und verlässlichere Informationen bereitzustellen.
„Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, muss auch konkret belegen, was das Produkt ökologisch besser macht“, kommentierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Verbrauchertäuschung schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit des Unternehmens, sondern auch dem Markt für tatsächlich umweltfreundliche Produkte.“
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