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Geplante Reform: Lieferketten-Regeln vor Vereinfachung

Die schwarz-rote Koalition geht die geplante Entschärfung des sogenannten Lieferkettengesetzes an.

Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundessozialministeriums wurde zur Stellungnahme an verschiedene Verbände und zur Abstimmung an die anderen Ministerien geschickt und könnte nach dpa-Informationen am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Berichtspflicht fällt weg

Damit setzen Union und SPD ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag zum Bürokratieabbau um, in dem sie sich darauf verständigt hatten, die im deutschen Lieferkettengesetz vorgesehene Berichtspflicht abzuschaffen. Zudem sollen künftig nur noch schwere Verstöße gegen Vorgaben aus dem Gesetz geahndet werden.

Das seit 2023 geltende Lieferkettengesetz soll sicherstellen, dass bei Produkten, die im Ausland für den deutschen Markt hergestellt werden, bestimmte Arbeits- und Umweltstandards eingehalten werden. Unternehmen müssen regelmäßig einen Bericht über die Erfüllung dieser Sorgfaltspflichten veröffentlichen.

Hoher bürokratischer Aufwand

Beklagt werden hier Wettbewerbsnachteile und ein hoher bürokratischer Aufwand, der durch die geplante Neuregelung nun wegfallen soll. Wie aus der Begründung zum Gesetzentwurf hervorgeht, werden die Unternehmen um Bürokratiekosten in Höhe von rund 4 Millionen Euro entlastet.

Parallel zum deutschen Lieferkettengesetz gibt es noch eine EU-Lieferkettenrichtlinie, die von den EU-Staaten laut Gesetzentwurf bis Juli 2027 umgesetzt werden muss. Damit soll die deutsche Regelung dann ersetzt werden.


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Lieferkettengesetz