Galeria Karstadt Kaufhof: Gewerkschaft Verdi verkündet Einigung beim Insolvenzgeld
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Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) und die Geschäftsführung der insolventen Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof GmbH haben sich nach Angaben der Gewerkschaft kurz vor Weihnachten auf eine Lösung beim Insolvenzgeld für die rund 17.400 betroffenen Mitarbeiter:innen des Einzelhändlers geeinigt.
Die Höhe des Insolvenzgeldes war zwischen den Verhandlungsparteien strittig gewesen, weil der Einzelhändler im Oktober den bis dahin geltenden Integrations- und Überleitungstarifvertrag aufgekündigt hatte. Die Gewerkschaft erklärte, sie habe daraufhin die Auffassung vertreten, dass „die Flächentarifverträge des Einzelhandels im Falle einer Insolvenz maßgeblich seien“ und sich nun „nach sehr schwierigen Verhandlungen“ durchgesetzt. Die Arbeitgeberseite konnte demnach für sich verbuchen, „die rückwirkende Entlohnung nach den Flächentarifverträgen lediglich für Gekündigte, nicht für die komplette Belegschaft, zuzugestehen“.
Maßgeblich für die Höhe des Insolvenzgeldes sind nach Angaben der Gewerkschaft nun die regionalen Flächentarifverträge des Einzelhandels. „Mit Anmeldung des Insolvenzverfahrens zum 31. Oktober 2022 haben die Beschäftigten danach für drei Monate, also von November 2022 bis Januar 2023, Anspruch auf Insolvenzgeld in dieser Höhe“, erläuterte Verdi in einer Mitteilung. „Außerdem erhalten sie jeweils drei Zwölftel des Urlaubsgeldes und der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) ebenfalls nach den Flächentarifverträgen.“
Die für solche Fälle vereinbarten tariflichen Leistungen erhalten nach Angaben der Gewerkschaft nun auch rückwirkend „Beschäftigte, die während des Insolvenzverfahrens eine betriebsbedingte Kündigung erhalten“, sowie Mitarbeiter:innen, die „ihren Arbeitsplatz wegen einer Filialschließung verlieren“.
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