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Frankreichs Anti-Shein-Gesetz als Vorbild für Deutschland?

Könnte Frankreichs geplantes Anti-Fast-Fashion-Gesetz als Blaupause für eine ähnliche Regulierung in Deutschland dienen? Der Handelsverband Deutschland (HDE) und der BTE Handelsverband Textil hoffen zumindest auf einen Impuls für die deutsche Politik. Denn obwohl von politischer Seite wiederholt Gegenmaßnahmen gegen die Flut an Fast Fashion und deren Auswirkungen angekündigt wurden, sind bislang keine konkreten Schritte erfolgt.

Der französische Gesetzentwurf sieht umfassende Maßnahmen gegen umweltschädlich agierende Unternehmen sowie gegen Werbung für besonders günstige und kurzlebige Mode vor. Vorgesehen sind unter anderem Strafzahlungen, neue Verpflichtungen für Online-Plattformen und Sanktionen gegen Fashion-Influencer:innen, die entsprechende Produkte bewerben. Zusätzlich wurde eine Abgabe zwischen zwei und vier Euro auf Kleinsendungen beschlossen, die von Unternehmen außerhalb der EU versendet werden. Zielscheibe der Regelung ist insbesondere der chinesische Onlinehändler Shein.

Gerade an diesen Punkten würden auch die deutschen Branchenverbände anknüpfen. Es sei nicht hinnehmbar, dass europäische Textil- und Schuhunternehmen zunehmend strengeren Regulierungen unterworfen werden, während sich asiatische Importeure und Online-Plattformen durch unlautere Praktiken Wettbewerbsvorteile verschaffen, erklärten die Branchenverbände in einer Mitteilung am Mittwoch. Laut BTE führe dieser ungleiche Wettbewerb zunehmend zur Geschäftsaufgabe deutscher und europäischer Modehändler.

„Die deutsche und europäische Politik muss jetzt konsequent gegen die Invasion an Billigkleidung und Fake-Schuhen vorgehen und sich auf ein gemeinsames Vorgehen in der EU verständigen, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen“, fordert BTE-Präsident Mark Rauschen. Aus seiner Sicht wäre es notwendig, zeitnah die Zollfreigrenze abzuschaffen, eine Bearbeitungsgebühr für jede Sendung beim Zoll einzuführen und eine verpflichtende Anmeldung aller Pakete – unabhängig vom Warenwert – über das System des EU-Import-One-Stop-Shops zu etablieren.

Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, müsse auch in Deutschland über ein konkretes Gesetz nachgedacht werden – in Anlehnung an den französischen Vorstoß.


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