• Home
  • Nachrichten
  • Business
  • Frankreichs Anti-Fast-Fashion-Gesetz: Das Ende rechtlich unerreichbarer Marken?

Frankreichs Anti-Fast-Fashion-Gesetz: Das Ende rechtlich unerreichbarer Marken?

Von Florence Julienne

Wird geladen...

Scroll down to read more
Business
Happening gegen Fast Fashion Credits: Fashion Revolution Frankreich

In Frankreich wurde jüngst ein Gesetz zur Eindämmung der sogenannten „Ultra Fast Fashion“ verabschiedet. Agathe Zajdela, Anwältin für geistiges Eigentum in der Modebranche und Expertin beim französischen Modeverband Fédération Française du Prêt à Porter Féminin, hebt einen wichtigen Punkt des kürzlich vom Senat verabschiedeten Gesetzesvorschlags hervor: Unternehmen sind nun verpflichtet Bevollmächtigte in Frankreich zu ernennen, die steuerlich und gerichtlich verantwortlich sind. Dies ermöglicht es, das Unternehmen bei einer Verurteilung zu belangen.

Konkret besagt der Gesetzesvorschlag, dass eine nicht in Frankreich ansässige Person dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß Artikel L. 541 10 unterliegt. Dieser Artikel verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, den Verbraucher:innen bestimmte wesentliche Informationen zu übermitteln, insbesondere über die Art, die Behandlung oder die Beseitigung von Abfällen aus den in Verkehr gebrachten Produkten.

Der Anwendungsbereich dieses Gesetzesvorschlags beschränkt sich auf Ultra-Fast-Fashion und die industriellen und kommerziellen Praktiken von Herstellungsunternehmen, die zu einer Verringerung der Nutzungsdauer oder Lebensdauer neuer Produkte führen. Gründe dafür sind die Einführung einer hohen Anzahl von Referenzen oder der geringe Anreiz, diese Produkte zu reparieren.

Notwendigkeit von Ansprechpersonen in Frankreich zur Einhaltung des Gesetzes

Wenn das Gesetz verabschiedet wird, müssen Unternehmen, die in diesen Rahmen fallen, schriftlich eine in Frankreich ansässige natürliche oder juristische Person als Bevollmächtigten benennen, der für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung zuständig ist.

„Dies würde es ermöglichen, die Straflosigkeit solcher Akteure außerhalb der Europäischen Union zu bekämpfen, gegen die etwaige Gerichtsurteile in der Praxis schwer zu vollstrecken sind“, so die Anwältin.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Regierung und der Berichterstatter ihre Absicht angekündigt haben, den Text des Gesetzesvorschlags der Europäischen Kommission vor der gemeinsamen paritätischen Kommission zu notifizieren, die im kommenden Herbst zusammentreten soll, um darüber zu entscheiden.

Dieser Artikel wurde mithilfe von digitalen Tools übersetzt.

FashionUnited nutzt Künstliche Intelligenz, um die Übersetzung von Artikeln zu beschleunigen und das Endergebnis zu verbessern. Sie helfen uns, die internationale Berichterstattung von FashionUnited einer deutschsprachigen Leserschaft schnell und umfassend zugänglich zu machen. Artikel, die mithilfe von KI-basierten Tools übersetzt wurden, werden von unseren Redakteur:innen Korrektur gelesen und sorgfältig bearbeitet, bevor sie veröffentlicht werden. Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@fashionunited.com

Fast fashion
Frankreich
Nachhaltige Mode