Fairtrade-Textilstandard gilt ab September nur noch für Nähereien

Fairtrade hat seinen Textilstandard grundlegend überarbeitet. Die neue Fassung tritt am Dienstag, 1. September, in Kraft und gilt nur noch für die letzte Stufe der Bekleidungsproduktion.

Statt der gesamten Lieferkette vom Baumwollsamen bis zum fertigen Kleidungsstück deckt der Standard künftig ausschließlich sogenannte Tier-1-Fabriken ab, also die Nähereien, in denen Stoff zugeschnitten, vernäht und konfektioniert wird. Dort arbeiten die meisten Beschäftigten der Textilproduktion, überwiegend Frauen. Fairtrade hat diese Stufe als jene mit den größten sozialen Auswirkungen identifiziert und konzentriert die Anforderungen deshalb auf sie, wie aus dem am 25. März veröffentlichten Standarddokument hervorgeht.

Wie groß die Lohnlücke ist, zeigt ein Beispiel aus dem indischen Bundesstaat Tamil Nadu. Der gesetzliche Mindestlohn liegt dort nach Daten des Anker Research Institute bei rund 14.000 Rupien, ein existenzsichernder Lohn für eine Arbeiterin und ihre Familie bei 19.773 Rupien. Diese Angaben nennt die französische Fairtrade-Organisation Max Havelaar France in einer Mitteilung vom Freitag.

Grundlohn ab dem ersten Tag, Aufschlag von den Marken

Neu ist ein Mindestlohn, den zertifizierte Fabriken allen Beschäftigten vom Tag der Zertifizierung an zahlen müssen. Dieser Fairtrade-Grundlohn für Textilien liegt bei 55 Prozent des regional geltenden existenzsichernden Lohns nach den Berechnungen der Global Living Wage Coalition oder bei zehn Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn, je nachdem, welcher Wert höher ist. Angerechnet werden nur der Grundlohn und die Teuerungszulage, nicht weitere Zulagen oder Sachleistungen. Die Vorgabe gilt auch dann, wenn nur ein Teil der Produktion Fairtrade-zertifiziert ist.

Zusätzlich müssen Markenunternehmen einen Lohnaufschlag zahlen, das Living Wage Differential. Es wird über einen Fairtrade-Rechner als Prozentsatz des Warenpreises ermittelt, den die Marke der Fabrik für ein Kleidungsstück zahlt, und kommt zu diesem Preis hinzu. Die Fabrik verteilt das Geld halbjährlich in Bargeld an alle Beschäftigten, anteilig nach den geleisteten Arbeitstagen. Für höhere Löhne ist damit nicht mehr die Fabrik allein verantwortlich.

Zugleich entfällt die Frist für existenzsichernde Löhne. Der bisherige Standard verpflichtete zertifizierte Betriebe, innerhalb von sechs Jahren nach der Zertifizierung existenzsichernde Löhne zu zahlen, und verlangte dafür einen mit der Gewerkschaft vereinbarten Zeitplan. Eine solche Anforderung enthält die neue Fassung nicht mehr. An ihre Stelle treten der Grundlohn, der Aufschlag der Marken und die Vorgabe, die Reallöhne jährlich mindestens um die Inflationsrate zu erhöhen und die Lücke in verhandelten Schritten zu verringern.

Siegel gilt künftig ohne zertifizierte Lieferkette

Auch die Aussage des Siegels ändert sich. Bisher durfte die Fairtrade Textile Production Mark nur auf Produkte, deren Lieferkette auf allen Stufen nach dem Textilstandard zertifiziert war, von der Entkörnung über Spinnerei und Weberei bis zur Näherei. Künftig genügt die Zertifizierung der Näherei. Unternehmen haben nach Angaben von Max Havelaar France drei Möglichkeiten. Das Baumwollsiegel steht für den Bezug des Rohstoffs, das Textilsiegel für die Konfektion in einer zertifizierten Näherei, und ein kombiniertes Siegel weist beides aus. Für vorgelagerte Stufen gelten Mindestanforderungen über anerkannte Sozial- und Umweltzertifizierungen. Kann die Quelle der Nassveredelung nicht benannt und überprüft werden, darf der Stoff nicht in ein Kleidungsstück mit Fairtrade-Siegel.

Neu hinzu kommt ein Kapitel zur menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht mit 13 Anforderungen, darunter eine Risikobewertung mindestens alle drei Jahre und ein Beschwerdemechanismus für Beschäftigte. Kleinere Fabriken mit weniger als 50 Vollzeitbeschäftigten müssen weniger umfangreiche Vorgaben erfüllen. Deutlich kürzer ist dafür das Umweltkapitel. Die bisherige Liste verbotener Substanzen für die Textilproduktion und das Verbot besonders gefährlicher Verfahren wie Chlorbleiche oder Sandstrahlen stehen nicht mehr im Standard. Max Havelaar France beschreibt die Überarbeitung dagegen als Stärkung der Umweltkriterien.

Weitere Änderungen betreffen die Kontrolle. Der bisherige Standard verlangte, dass Beschwerden aus den Fabriken an die Zertifizierungsstelle weitergeleitet und von Fairtrade International in einer öffentlichen Liste mit Datum, Art der Beschwerde, Fabrik und Bearbeitungsstand veröffentlicht werden. Vorgesehen waren außerdem lokale Beschwerdemittler aus einer Gewerkschaft oder einer Menschenrechtsorganisation, die Beschäftigte beim Einreichen und Klären von Beschwerden unterstützen. Beides steht nicht mehr im Standard. Die Anforderungen zu Arbeitsbedingungen galten bislang zudem ausdrücklich auch für Subunternehmen. Künftig genügt für diese ein Sozialzertifikat, etwa ein Audit nach dem Basiskodex der Ethical Trading Initiative.

Valeria Rodriguez, Advocacy-Leiterin von Max Havelaar France, sagte laut der Mitteilung, die Transformation des Textilsektors gelinge nicht ohne die Unternehmen. Mit der Weiterentwicklung des Standards schlage die Organisation ein Vorgehen vor, bei dem Hersteller und Marken gemeinsam auf ein Ziel zugingen, nämlich den Beschäftigten in den Nähereien ein würdiges Leben von ihrer Arbeit zu ermöglichen.

Dieser Beitrag wurde mithilfe von KI erstellt.


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