Europäisches Vernichtungsverbot ist offiziell in Kraft: Ein historischer Tag für die Mode?
Seit dem 19. Juli dürfen Modemarken ihre überschüssigen Lagerbestände nicht mehr verbrennen oder auf andere Weise ‚vernichten‘ lassen. Dadurch werden Großeinkäufe bei Fabriken, also große Bestellungen zu niedrigen Preisen, weniger attraktiv. Künftig müssen die Abnehmer:innen für die Restbestände aufkommen.
Das Verbot im Überblick
In Europa werden jährlich schätzungsweise vier bis neun Prozent der unverkauften Kleidung vernichtet, bevor sie jemals getragen wurde. Diese Verschwendung verursacht laut EU-Daten rund 5,6 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Das entspricht in etwa den gesamten Netto-Emissionen Schwedens im Jahr 2021. Allein in Frankreich werden laut The Fashion Law jährlich Non-Food-Produkte im Wert von rund 630 Millionen Euro vernichtet. Ein erheblicher Teil davon stammt aus Retouren.
Um dieses Problem anzugehen, wurde in Brüssel ein Instrument im Rahmen der Ökodesign-Verordnung (ESPR) entwickelt: ein Verbot der Vernichtung von unverkaufter Kleidung, Bekleidungsaccessoires und Schuhen. Die Mitgliedstaaten legen selbst die Höhe der Bußgelder für Verstöße fest. Sie bestimmen auch, wer die Einhaltung überwacht.
Mit dem Verbot geht auch eine Berichtspflicht einher. Große Unternehmen müssen ab Februar 2027 in einem standardisierten Format offenlegen, wie viele unverkaufte Produkte sie entsorgen und was damit geschieht, zum Beispiel Recycling oder Deponierung. Für kleinere Unternehmen treten beide Verpflichtungen erst 2030 in Kraft. Vorerst betreffen die Änderungen also nur Unternehmen wie Zara oder Shein.
Vernichtung
Die Definition von „Vernichtung“ in der ESPR bezieht sich auf die unterste Stufe der Abfallhierarchie. Es handelt sich um Produkte, die absichtlich deponiert, verbrannt oder zur Energiegewinnung verarbeitet werden, nachdem sie bewusst als Abfall deklariert wurden.
Wenn ein Unternehmen die Kleidung spendet, als Secondhand verkauft oder zu etwas Neuem verarbeitet, fällt dies nicht unter das Verbot. Trotz dieser guten Absichten im Sinne der Kreislaufwirtschaft schafft eine solche Definition auch ein Schlupfloch. Ein häufiger Kritikpunkt ist, dass große Unternehmen mit juristischer Expertise Wege finden, das Problem zu exportieren. Sie verkaufen unverkaufte Bestände massenhaft als „Secondhand-Kleidung“ oder „Restposten“ an Händler:innen außerhalb der EU, beispielsweise in Westafrika oder Lateinamerika. Auf dem Papier gilt dies als Wiederverwendung und ist somit legal. In der Praxis ist jedoch ein großer Teil dieser Kleidung unverkäuflich und landet dennoch auf riesigen Textilmülldeponien im Ausland. Das ist dann nicht mehr das Problem der Marken, denn dort gelten die EU-Vorschriften nicht mehr.
Eine Chance für Deadstock-Textilien
Marken und Ateliers mit hochwertigen Stoffen sehen in der Verpflichtung auch eine willkommene Herausforderung. Sie können aus „Deadstock“, also übrig gebliebenen Stoffen oder ganzen Kleidungsstücken, neue Mode kreieren. Es ist schon länger bekannt, dass diese Form der Wiederverwendung zu spannender Mode und positiven Umweltauswirkungen führt. Plattformen wie Nona Source, 2021 vom französischen Luxuskonzern LVMH als Teil seiner Umweltstrategie ins Leben gerufen, verbinden Designer:innen mit „Archivstoffen“ und Leder von großen Luxushäusern zu „wettbewerbsfähigen Preisen“. Vorerst sind diese Stoffe nur innerhalb Europas lieferbar. Durch die ESPR könnte ein solches Geschäftsmodell einen Aufschwung erleben.
Reaktionen aus der Branche
Letztendlich soll die ESPR nicht nur die Industrie von innen heraus nachhaltiger machen. Sie soll auch den Verbraucher:innen Orientierung in der wenig transparenten Modebranche bieten. „Das Gesetz hat einen wichtigen Wert, da es sowohl Unternehmen als auch Verbraucher:innen für die Notwendigkeit der Abfallvermeidung sensibilisiert“, sagt Lizbeth Nowé, Direktorin des belgischen Branchenverbands Creamoda.
Nowé hat jedoch Zweifel an den Auswirkungen des Gesetzes auf die Benelux-Länder. Lokale Marken produzieren dort relativ kleine Mengen. In der Praxis finden diese Stücke bereits einen zweiten Absatzmarkt über Sales, Märkte, Outlets oder Aufkäufer:innen, die die Restbestände übernehmen. Für diese Länder bestätigt das Gesetz also hauptsächlich die gängige Praxis. Es zwingt die Unternehmen lediglich dazu, künftig Zahlen darüber zu führen.
Nowé merkt auch an, dass es einige Ausnahmen von den Regeln gibt. Unsichere Produkte, Kleidung, die geistiges Eigentum verletzt, sowie zu stark beschädigte oder verschmutzte Artikel dürfen vernichtet werden. Das gilt auch für Produkte, die nach acht Wochen aktiven Anbietens zum Kauf oder zur Spende keine Abnehmer:innnen finden. Solange eine Marke nachweisen kann, dass sie diese Schritte durchlaufen hat, ändert sich also wenig.
Andererseits erwartet sie, dass Plattformen wie Shein ihr Geschäftsmodell weiter auf europäische Lager- und Vertriebszentren verlagern werden. Grund dafür sind die neuen Zollvorschriften, die Pakete nach Europa stärker besteuern. Dann ist es nicht undenkbar, dass auch das Volumen an unverkauften Waren innerhalb der EU zunimmt. Für diese Akteur:innen wird das Verbot dann „sehr relevant“.
Nowé erklärt: „Für internationale Plattformen wird es nun weniger attraktiv, direkt aus China an europäische Verbraucher:innen zu versenden. Einige Akteur:innen werden sich für den Vertrieb aus Lagern auf EU-Gebiet entscheiden, wodurch sich auch das Risiko verlagert. Unternehmen müssen die Nachfrage im Voraus einschätzen. Fehler bei diesen Prognosen können zu größeren Lagerbeständen, mehr Retouren und möglicherweise auch zu mehr überschüssigen Waren innerhalb der EU führen. Diese Produkte auf europäischem Boden müssen dann eine alternative Bestimmung finden, wie Wiederverkauf, Wiederverwendung oder Spende.“
Hier ist jedoch eine gewisse Differenzierung erforderlich. Die rechtliche Beurteilung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören, wer Eigentümer:in der Waren ist, ob die Produkte auf den EU-Markt gebracht wurden und welche Partei letztendlich über die Entsorgung oder Vernichtung entscheidet.
Der deutsche Branchenverband Gesamtverband textil+mode vertritt eine entschiedenere Position. Er argumentiert, dass die neue Maßnahme an der Realität vorbeigehe und die heimische Industrie vor allem mit noch mehr unsinniger Bürokratie belaste.
Jonas Stracke, Leiter für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beim Verband, sagt: „Kein deutscher oder europäischer Hersteller vernichtet einfach so neue Waren, auch wenn der Name des Gesetzes diesen Eindruck erweckt.“ Laut dem Experten hat die Kleidung für lokale kleine und mittlere Unternehmen noch einen Wert. Überschüsse gehen in der Praxis an Outlets oder für wohltätige Zwecke. Nur minimale Mengen, die durch Transport, beispielsweise durch Schimmelbefall, oder erhebliche Produktionsfehler unbrauchbar geworden sind, werden entsorgt.
Stracke: „Für mehr Nachhaltigkeit sind vor allem gut funktionierende Sammel-, Sortier- und Recyclingstrukturen sowie ein Markt für recycelte Textilfasern erforderlich. Solange diese Bedingungen in der EU nicht erfüllt sind, bleibt auch das Vernichtungsverbot mit seinem zusätzlichen Verwaltungsaufwand ein reiner Papiertiger.“
Die größte Frustration des deutschen Verbandes liegt darin, dass europäische Modemarken neue Vorschriften erhalten. Gleichzeitig gelangen täglich Hunderttausende Pakete mit billiger asiatischer Ultra-Fast-Fashion auf den Markt, auch wenn diese seit letztem Monat besser reguliert sind. Da diese Plattformen oft keine europäische Zentrale haben, bleibt es rechtlich schwierig, die von ihnen verursachte Überproduktion zu bekämpfen. Währenddessen verstopfen die billigen Textilien die lokalen Altkleidercontainer.
In Spanien fallen durch die Präsenz von Modegiganten wie dem spanischen Konzern Inditex, dem Mutterunternehmen von Zara, relativ viele Unternehmen unter die erste Gruppe, die das Gesetz erfüllen muss. Gema Gómez, Vizepräsidentin der Asociación de Moda Ética y Sostenible (AMES), ist der Meinung, dass dies für diese Unternehmen sehr viel auf einmal ist. Es gibt neue Anforderungen in den Bereichen Ökodesign; Digitale Produktpässe; Erweiterte Herstellerverantwortung; Sorgfaltspflichten; sowie Regeln für weniger Greenwashing und mehr Transparenz.
Trotz dieses Drucks beobachtet Gómez, dass viele kleine und mittlere Unternehmen eine abwartende Haltung einnehmen: „In vielen Fällen warten Unternehmen, bis der gesamte Rechtsrahmen in Kraft ist, bevor sie handeln.“ Eine gefährliche Strategie, warnt sie, denn die Regulierung hat sich inzwischen von einer rein rechtlichen Verpflichtung zu einem strategischen Geschäftsfall entwickelt.
Ihre größte Sorge ist, dass das Gesetz das Problem lediglich verlagert. „Schon jetzt landen rund 80 Prozent der aus Europa exportierten Altkleider im globalen Süden.“ Gómez befürchtet, dass Marken ihre Überschüsse mangels Alternativen in Europa ins Ausland verschiffen und sie dort dennoch vernichten lassen.
Zur ESPR äußert sie sich kritisch, aber hoffnungsvoll: „Eine wirklich zirkuläre Wirtschaft misst sich nicht nur daran, wie viele Kleidungsstücke wir retten können, sondern auch daran, wie wir die Überproduktion von vornherein begrenzen.“
Das Vernichtungsverbot ist in Artikel 25 der Ökodesign-Verordnung zu finden.
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