Europäische Verbraucher:innenorganisationen beschweren sich: Shein darauf ausgelegt, süchtig zu machen
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Der europäische Dachverband der Verbraucher:innenorganisationen The European Consumer Organisation (BEUC) hat zusammen mit 25 europäische Verbraucher:innenorganisationen aus 21 Ländern eine gemeinsame Beschwerde gegen den chinesischen Modegiganten Shein eingereicht.
In der Beschwerde, die an die europäischen Aufsichtsbehörden gerichtet ist, wird behauptet, dass das Unternehmen die Verbraucher:innen durch manipulative Designentscheidungen auf seiner Webseite und in seiner App irreführt und zum Überkonsum verleitet, teilte BEUC am Donnerstag mit. An der Beschwerde beteiligen sich auch die Arbeiterkammer in Österreich, Fédération romande des consommateurs in der Schweiz und Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland.
Laut den Organisationen verwendet Shein sogenannte ‘Dark Patterns’. Dies sind Techniken, die Verbraucher:innen unbewusst beeinflussen. Beispiele hierfür sind gefälschte Rabatte; Countdown-Timer; irreführende Angaben über geringe Lagerbestände und endlose Scrollmöglichkeiten. Auch Emotionen und Gruppenzwang werden eingesetzt, beispielsweise durch gefälschte Bewertungen oder Meldungen, dass ein Produkt fast ausverkauft ist.
„Der Einsatz von Dark Patterns durch Shein ist eine gut dokumentierte Realität, die sich laut Recherchen der BEUC-Mitglieder bereits seit mehreren Jahren abzeichnet. Sie veranlassen Konsument:innen dazu, immer mehr Geld für Fast-Fashion-Produkte auszugeben, die schädlich für sie selbst, die Umwelt und die Menschen sind, die sie herstellen“, sagte Agustín Reyna, BEUC Director General. „Dieses Ultra-Fast-Fashion-Modell wird durch manipulative Praktiken befeuert, die Konsument:innen zum Kauf immer neuer Produkte drängen. Shein ist darauf ausgelegt, süchtig zu machen: Es wird von leistungsstarken Algorithmen angetrieben, um die Kund:innenbindung und die übermäßigen Ausgaben zu maximieren. Wir erwarten eine starke und schnelle Reaktion der Behörden, um SHEINs manipulativen Praktiken ein Ende zu setzen und eine branchenweite Untersuchung einzuleiten.“
Die Beschwerde folgt auf frühere Untersuchungen europäischer Aufsichtsbehörden. Diese brachten Anfang 2025 mehrere Verstöße gegen Verbraucher:innenschutzgesetze bei Shein ans Licht. BEIC hat die Beschwerde bei der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (CPC) eingereicht.
Laut den Verbraucherorganisationen ist Shein kein Einzelfall. Auch andere Fast-Fashion-Plattformen sollen ähnliche irreführende Strategien anwenden. Deshalb fordern sie eine umfassendere Untersuchung der Branche.
Die Beschwerde unterstreicht die wachsende Besorgnis über Online-Verkaufspraktiken in der Fast-Fashion-Industrie. Sie erhöht den Druck auf die Aufsichtsbehörden, gegen digitale Manipulation vorzugehen.
Shein antwortete in einer schriftlichen Erklärung: „Es wäre ein Mehrwert für die europäischen Verbraucher, wenn das BEUC sich mit uns treffen würde, um unsere Aktivitäten zu erläutern und alle Probleme offen und transparent anzusprechen. Leider hat das BEUC in den letzten Jahren jedes unserer zahlreichen Gesuche um ein Treffen abgelehnt. Wir arbeiten bereits konstruktiv mit den nationalen Verbraucherschutzbehörden und der EU-Kommission zusammen, um unser Engagement für die Einhaltung der europäischen Gesetze und Vorschriften zu demonstrieren, und wir werden diesen Prozess weiterhin beobachten, um alle Bedenken auszuräumen. Wir wären gerne bereit, mit dem BEUC in ähnlicher Weise zusammenzuarbeiten, falls es unserem Antrag auf ein Treffen stattgeben sollte. Dieser Mangel an Dialogbereitschaft ist sehr enttäuschend, insbesondere angesichts der wachsenden Beliebtheit von Shein bei den europäischen Verbrauchern, die den Wert, die Auswahl und die Erschwinglichkeit unseres Angebots in einer Zeit, in der die Ausgaben der Haushalte immer mehr in den Mittelpunkt rücken, zu schätzen wissen.“
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