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Europäische Kommission genehmigt Abschwächung des ‘Anti-Wegschau-Gesetzes’

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat dem Omnibus-I-Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt. Mit diesem Beschluss werden die unternehmerischen Verpflichtungen im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), auch bekannt als 'Anti-Wegschau-Gesetz', deutlich abgeschwächt.

Die zentrale Änderung betrifft die Anhebung der Schwellenwerte. Künftig fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro unter die Richtlinie. Zuvor lag die Grenze bei 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz. Damit sind viele kleine und mittlere Unternehmen von den Vorgaben befreit.

Zudem wird der Umfang der Sorgfaltspflichten reduziert. Unternehmen, die weiterhin unter die Richtlinie fallen, müssen Risiken von Missständen nicht mehr entlang der gesamten Lieferkette prüfen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern.

Für die Modebranche bedeutet das eine deutliche Lockerung. Die Einhaltung der Richtlinie wird in vielen Fällen zur freiwilligen Maßnahme. Vor allem soziale Nachhaltigkeitsaspekte könnten dadurch in der unternehmerischen Priorisierung an Bedeutung verlieren.

Wütende Reaktionen

Menschenrechtsorganisationen haben empört auf die Entscheidung des Rechtsausschusses reagiert, insbesondere angesichts des langen Weges bis zur Einführung des sogenannten 'Anti-Wegschau-Gesetzes'. Fairtrade International bezeichnete die Entscheidung auf dem Karrierenetzwerk LinkedIn als eine verpasste Chance für das Europäische Parlament, ein klares und ambitioniertes Zeichen für unternehmerische Verantwortung zu setzen. „Fairtrade ist sehr besorgt, dass die EU sich in die entgegengesetzte Richtung bewegt, während Länder weltweit die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht verschärfen“, teilte die Organisation mit.

Auch die Clean Clothes Campaign äußerte scharfe Kritik. In einer Pressemitteilung zitierte sie ihren Lobby- und Advocacy-Koordinator Giuseppe Cioffo mit deutlichen Worten: „Heute haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Textilarbeiter:innen weltweit verraten. Dies hätte ein Durchbruch für Arbeiter:innen sein können, die von Armutslöhnen leben und denen ihre Grundrechte verweigert werden. Stattdessen könnte es nun zu einem Instrument für Marken werden, um ihre Praktiken ‚reinzuwaschen‘.“

Europäische Kommission will Nachhaltigkeit „vereinfachen“

Der Omnibus-I-Vorschlag ist Teil einer umfassenderen Initiative der Europäischen Kommission. Ziel ist es, die europäische Nachhaltigkeitsgesetzgebung zu vereinfachen und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren. Der Vorschlag wurde am 26. Februar 2025 eingereicht und betrifft sowohl die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). Während die CSRD Unternehmen verpflichtet, über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu berichten, verlangt die CSDDD, dass sie aktiv gegen Missstände in ihrer Wertschöpfungskette vorgehen.

Mit dem Omnibus-I-Vorschlag sollen diese Regelwerke entschärft und stärker aufeinander abgestimmt werden. Am 13. Oktober 2025 stimmte eine Mehrheit im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments dem Vorschlag zu.

Die finale Plenarabstimmung im Parlament steht noch in diesem Monat an. Sollte das Parlament zustimmen, folgen die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Auch die Mitgliedstaaten werden dabei über den endgültigen Gesetzestext mitentscheiden. Damit droht soziale Nachhaltigkeit in der Modebranche erneut zur freiwilligen Entscheidung zu werden – und nicht länger eine gesetzlich verankerte Verpflichtung.

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