EUIPO warnt vor gefälschten Kopien seiner Website
EUIPO warnt vor gefälschten Kopien seiner Website
Das EU-Markenamt bestätigt betrügerische Seiten, die sein Portal nachahmen. Die offiziellen Systeme und Datenbanken seien nicht betroffen.
Es klingt wie ein schlechter Scherz, ist aber ernst gemeint. Auch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) warnt Nutzer:innen, wachsam gegenüber betrügerischen Websites zu bleiben, die versuchen, sein offizielles Portal zu kopieren. Über das Amt mit Sitz in Alicante melden auch deutsche Modeunternehmen Unionsmarken und EU-Designs an, um Markennamen und Entwürfe EU-weit zu schützen.
„Unbefugte Dritte haben gefälschte Websites erstellt, die das visuelle Erscheinungsbild, die Logos und das Layout der offiziellen Webseiten des EUIPO nachahmen. Diese nachgeahmten Seiten sollen Besucher:innen täuschen und sie glauben machen, dass sie die authentischen Dienste des EUIPO nutzen. Ziel ist es, sie zu nicht autorisierten Aktionen oder zum Herunterladen bösartiger Software zu verleiten“, heißt es in einer Mitteilung. Darin bestätigt das Amt auch, dass die offiziellen Systeme und Datenbanken nicht kompromittiert wurden.
Legitime Sicherheitskontrollen fordern niemals zur Ausführung von Systembefehlen auf, betont das EUIPO. Offizielle Verifizierungsverfahren wie Captchas werden niemals dazu auffordern, die Befehlszeile des Betriebssystems, PowerShell, das Terminal oder das ‘Ausführen’-Fenster zu öffnen. Sie verlangen auch nicht, Code auf das Gerät zu kopieren und einzufügen.
Nutzer:innen sollten zudem immer die Domain prüfen, so das Amt. Die betrügerischen Websites werden auf externen Domains gehostet, die außerhalb der EUIPO-Infrastruktur liegen. Weitere Empfehlungen sind, die Adressleiste zu kontrollieren, niemals unerwartete Anfragen auszuführen und verdächtige Seiten zu melden.
Gefälschte Rechnungen als Dauerproblem
Die nachgebauten Websites sind nur eine Variante. Seit Jahren warnen sowohl das EUIPO als auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) vor Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, die in ihrem Namen versandt werden. Das EUIPO verschickt nach eigenen Angaben nie Rechnungen oder Zahlungsaufforderungen für seine Dienstleistungen, weder per Post noch per E-Mail. Das DPMA stellt dasselbe für Anmeldung, Verlängerung und Veröffentlichung von Schutzrechten in den amtlichen Registern klar.
Zuletzt warnte das DPMA im Februar vor Betrugs-E-Mails, die im Namen des Amts zur Überweisung angeblich fälliger Anmeldegebühren aufforderten, und zwar auf ein angebliches Konto des EUIPO mit polnischer International Bank Account Number (IBAN). Beigefügt war eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und einer gefälschten Unterschrift. Das Amt hat Strafanzeige gestellt. Daneben kursieren Schreiben privater Anbieter, die kostenpflichtig eine Eintragung in kommerzielle Register oder die Verlängerung von Schutzrechten anbieten und dabei wie amtliche Post aussehen. Als Warnsignale nennt das DPMA eine Kontoverbindung im Ausland, einen vorausgefüllten Überweisungsträger und eine fehlende Behördenadresse.
Das EUIPO führt eine durchsuchbare Liste der Firmen und Register, die solche Rechnungen verschickt haben, samt Kopien der Schreiben. Zudem nennt das Amt die beiden spanischen Bankkonten, über die es Gebühren einzieht. Auf andere Konten sollten Nutzer:innen nicht zahlen. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität und zahlreiche Industrie- und Handelskammern beschreiben die Vorgehensweise auch als Registerschwindel, Adressbuchangebot oder Formularfalle.
Wie groß das Geschäft ist, zeigt ein Verfahrenshandbuch, das Europol 2023 gemeinsam mit dem EUIPO veröffentlicht hat. Europa- und weltweit werden demnach jährlich rund 400.000 Schutzrechte angemeldet, und nahezu alle Anmelder:innen dürften irgendwann eine irreführende Rechnung erhalten. Wie viele tatsächlich zahlen, lässt sich schwer bestimmen. Europol schätzt den Anteil auf etwa zwei Prozent, also rund 8.000 Betroffene. Bei einer durchschnittlichen Rechnungssumme von 2.000 Euro könne ein einzelner Akteur so einen Jahresnettoumsatz von bis zu 16 Millionen Euro erzielen. Besonders aktiv sind die Absender laut Handbuch kurz nach der Veröffentlichung einer Anmeldung und gegen Ende der Schutzdauer, bevor das EUIPO selbst zur Verlängerung informiert. Das Amt meldet sich dafür sechs Monate vor Ablauf.
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