EU Green Deal: Was auf die Schweizer Modebranche zukommt

Als Nicht-EU-Mitglied ist die Schweiz nicht direkt an EU-Regulierungen gebunden, ist aber durch ihre enge wirtschaftliche Verflechtung von den neuen ESG-Regulierungen stark betroffen. Dazu gehören Berichtspflichten wie der European Sustainability Reporting Standard (ESRS),die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die europäische Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) — die Verpflichtung zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt entlang der Lieferkette.

„Die Schweizer Textil- und Bekleidungsindustrie ist eng mit dem europäischen Markt verbunden. Rund zwei Drittel der jährlich importierten und exportierten Textilien und Kleidung entfallen auf die EU. Sie ist damit die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Branche. Forschung, Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Recycling eines textilen Produkts finden oft grenzüberschreitend statt. Die Wertschöpfung kennt keine Grenzen,“ bestätigt Carl Illi, Präsident des Branchenverbands Swiss Textiles, in einer Mitteilung.

„Mitbewohner in einer WG“

In Zahlen sind dies Bekleidung und Textilien im Wert von rund 3.5 Milliarden Euro pro Jahr, die jährlich in die EU exportiert werden; dies sind rund 70 Prozent der Gesamtexporte. Hauptabnehmer für Bekleidung sind Deutschland, Frankreich und Österreich. Die Importe belaufen sich laut Statista auf rund 2,15 Milliarden Euro pro Jahr. Insgesamt deckt die EU fast 70 Prozent der gesamten Textil- und Bekleidungsimporte der Schweiz, wobei Italien, Deutschland und Frankreich die Hauptlieferanten sind.

„Wir sind nicht einfach Nachbarn der EU, sondern vielmehr Mitbewohner in einer WG,“ verdeutlicht Peter Flückiger, Vorsitzender der Geschäftsleitung bei Swiss Textiles, die enge Beziehung zwischen der Schweiz und der EU.

Angleichung an die EU-Regulierungen ist daher für die Schweiz sehr wichtig. Das Land hat sich bei der Umsetzung für einen Doppelweg entschieden: Einerseits gibt es den indirekten Effekt, durch den Schweizer Betriebe von EU-Partner:innen gezwungen werden, die Vorgaben zu erfüllen; andererseits passt die Schweiz ihre eigene Gesetzgebung derzeit rasant an die EU-Standards an. FashionUnited hat zusammengefasst, wie sich die Situation im Jahr 2026 konkretisiert hat.

Der direkte Effekt: das neue NUFG

Der Schweizer Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) als indirekten Gegenvorschlag zur sogenannten „Konzernverantwortungsinitiative 2.0“ auf den Weg gebracht.

Dieses Gesetz wird die bisherigen, eher lückenhaften Schweizer Regeln im Obligationenrecht (OR) ersetzen und orientiert sich nun ganz formal an den Kerninhalten der EU-Richtlinien CSRD und CSDDD.

Das NUFG führt – analog zur europäischen CSRD – eine strenge Berichterstattungspflicht inklusive externer Prüfung (Limited Assurance) ein. Der Schwellenwert wurde im Entwurf jedoch bewusst hoch angesetzt, um kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zu schützen.

Was bedeutet es für Unternehmen?

Analog zu den deutschen Vorgaben, die für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz gelten, sind Schweizer Konzerne mit mehr als 1.000 Vollzeitäquivalenten (haupt- und nebenberufliches Personal) und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Franken (rund 486 Millionen Euro) betroffen.

Interessant ist, dass auch ausländische Modemarken darunter fallen, wenn sie in der Schweiz eine Niederlassung haben und dort mehr als 450 Millionen Franken umsetzen. Das heißt, Schweizer Unternehmen und solche, die in der Schweiz eine Niederlassung haben, dürfen sich nicht mehr hinter eigenen „Alibi-Berichten“ verstecken, sondern müssen nach den europäischen ESRS-Standards oder nachweislich gleichwertigen globalen Standards berichten.

Um KMU jedoch vor dem bürokratischen Kollaps zu schützen, sieht das neue NUFG vor, dass Datenabfragen von Großkonzernen auf standardisierte KMU-Formate, wie den europäischen VSME-Standard (Voluntary Sustainability Reporting Standard), begrenzt werden sollen.

Der indirekte Effekt

Auch wenn die direkte Gesetzespflicht erst ab 1.000 Mitarbeitenden greift, erwischt der EU Green Deal die Schweizer Mode- und Textilbranche im Alltag flächendeckend. Das geschieht über zwei Hebel: die Drittstaaten-Regelung und Datendruck in der Lieferkette.

Schweizer Modeunternehmen, die viel zum Beispiel nach Deutschland, Frankreich oder Italien exportieren, fallen ab bestimmten Umsatzgrenzen in der EU direkt unter die EU-Gesetze (CSRD/CSDDD), völlig unabhängig von ihrem Schweizer Sitz.

Große Modekonzerne, die in der EU aktiv sind oder aus EU-Ländern stammen (zum Beispiel aus Deutschland oder Schweden), müssen ihre gesamte Lieferkette durchleuchten. Sie fordern daher CO₂-Daten, Materialnachweise und Sozialstandards von ihren Schweizer Zulieferbetrieben, Stoffproduzierenden oder Logistikunternehmen ein. Wer die Daten – zum Beispiel für den Digitalen Produktpass (DPP) – nicht liefern kann, kommt als Lieferbetrieb nicht in Frage.

Digitaler Produktpass

Ab 2027 wird der DPP für erste Produktgruppen wie Textilien, Elektronik und Bauprodukte in der EU schrittweise zur Pflicht. Schweizer Unternehmen, die in den EU-Raum exportieren wollen, müssen daher einen gesetzeskonformen DPP vorweisen können. Ohne gültigen Pass werden Produkte künftig vom EU-Zoll abgewiesen.

Durch eine Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) hat das Schweizer Parlament im Rahmen der parlamentarischen Initiative „Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken“ wichtige Grundlagen geschaffen, um bestehende Gesetze an die europäische Ökodesign-Verordnung (ESPR) anzupassen. Der Bundesrat erhält damit mehr Kompetenzen, um Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Produkten zu stellen. Dies ebnet den rechtlichen Weg, um Anforderungen an die Produkttransparenz – analog zum DPP – in Schweizer Recht zu überführen.

Da der Staat die technische Ausgestaltung nicht im Detail vorschreiben will, arbeitet die Standardisierungs-Plattform GS1 Switzerland derzeit mit Schweizer Industrieunternehmen zusammen, um den GS1 Digital Link zu etablieren. Dies ist ein einziger QR-Code auf einem Produkt, der verschiedene Anforderungen erfüllt: Scannt ihn die Zollbehörde, sieht sie die regulatorischen Daten; scannen ihn die Konsument:innen, sehen sie CO₂-Werte oder Reparaturanleitungen. GS1 Schweiz wird auch sicherstellen, dass die Systematik zu 100 Prozent mit den EU-Vorgaben kompatibel ist.

Besondere Vorschriften: Textil-Sorgfaltspflichten

Bereits vor dem NUFG hatte die Schweiz im Obligationenrecht (Art. 964j–l OR) spezifische Sorgfaltspflichten für Kinderarbeit und Konfliktmineralien verankert. Da die Modebranche global stark mit dem Risiko von Kinderarbeit — zum Beispiel bei der Baumwollernte oder Textilverarbeitung — konfrontiert ist, mussten Schweizer Modehäuser schon in den letzten Jahren nachweisen, dass ihre Lieferketten in dieser Hinsicht „sauber“ sind. Diese Pflichten bleiben im neuen Gesetz vollumfänglich bestehen und werden verschärft.

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wurde über die EU-Abfallrahmenrichtlinie harmonisiert, um Modemarken und Importeur:innen gesetzlich zu verpflichten, die finanziellen Kosten für das Sammeln, Sortieren und Recycelen der von ihnen in Verkehr gebrachten Textilien zu tragen. Dabei sollen Produkte, die umweltfreundlich entworfen und leicht recycelbar sind, mit geringeren Abgaben belastet werden.

In der Schweiz wurde im November 2024 die Brancheninitiative Fabric Loop im gegründet, um die Altkleiderberge anzugehen. Sie baut eigenständig ein Kreislaufwirtschaftssystem auf, das mit einem vorgezogenen Recyclingbeitrag von Unternehmen finanziert werden soll. Neben den Gründungsmitgliedern Swiss Textiles und den Schweizer Textil- und Bekleidungsunternehmen Calida, Mammut, Odlo, PkZ, Radys, Switcher und Workfashion haben sich auch der schwedische Möbelkonzern Ikea und die Schweizer Outdoor-Marken Nikin und Transa Fabric Loop angeschlossen.

Damit das System fair bleibt und Schweizer Unternehmen nicht benachteiligt werden, läuft aktuell die politische Abstimmung. Eine Motion im Nationalrat fordert, dass auch ausländische Online-Plattformen wie Shein, Temu oder Amazon per Gesetz dazu verpflichtet werden sollen, diesen Kreislaufbeitrag für in die Schweiz gelieferte Ware abzuführen. Die offizielle Anerkennung der Branchenlösung durch den Bund wird für Anfang 2027 angestrebt.

Fazit

Die Schweiz baut keine eigene, isolierte Rechtsinsel auf, sondern entscheidet sich für den autonomen Nachvollzug. Das heißt, Schweizer Unternehmen, insbesondere im internationalen Mode- und Textilgeschäft, müssen sich faktisch eins zu eins auf die gleichen Standards (Ökodesign, Produktpass, Lieferkettenprüfung) einstellen wie ihre Konkurrenz in Deutschland und der restlichen EU.

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