Dr. Martens verklagt Temu wegen Markenrechtsverletzung
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Der britische Schuhhändler Dr. Martens hat eine Klage gegen Temu wegen angeblicher Markenrechtsverletzung eingeleitet. Dem chinesischen Billig-Marktplatz soll die Verwendung von Schlüsselwörtern, die mit der Marke in Verbindung stehen, künftig untersagt werden. Einem Bericht der britischen Tageszeitung Times zufolge wurde das Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens eingeleitet.
Temu wird vorgeworfen, mit Werbeanzeigen der Suchmaschine Google auf seiner Online-Plattform für eigene Stiefel geworben zu haben, wobei Begriffe wie ‘Dr. Martens’ und ‘Airwair’, ein bekanntes Schuhmodell der Marke, verwendet wurden. Die Anzeigen und Produkte des Billighändlers hätten somit Dr. Martens von der Spitze der Google-Suchergebnisse verdrängt. Laut Dr. Martens verstößt die Vorgehensweise von Temu auch gegen die Google-Richtlinien, die Anzeigen verbieten, die Markenrechte verletzen. Dies bezieht sich jedoch in der Regel nicht auf die Verwendung bestimmter Schlüsselwörter.
Es handelt sich bei Dr. Martens nicht um die erste juristische Auseinandersetzung des schnell wachsenden Unternehmens. Der Fast-Fashion-Konkurrent Shein beschuldigte es ebenfalls der „irreführenden Aussagen“ und Behauptungen über kopierte Bilder.
Die Bedenken hinsichtlich der Vorgehensweise von Temu stehen auch im Mittelpunkt einer laufenden Untersuchung der südkoreanischen Aufsichtsbehörden, die die Plattform wegen des Verdachts auf irreführende Werbung und missbräuchliche Praktiken überprüfen. Auch die deutsche Bundesregierung pocht auf ein konsequentes Vorgehen gegen den Händler wegen des Vorwurfs manipulativer Kaufanreize.
Dieser Artikel erschien ursprünglich auf FashionUnited.com. Übersetzt und bearbeitet von Heide Halama.