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Digitale Kunst kennt Grenzen: Mango wegen Urheberrechtsverletzung bei NFTs verurteilt

Von Alicia Reyes Sarmiento

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Bild aus dem Archiv: Mediterranean Muses, NFT von Mango. Credits: Mango.

Ein Gericht in Barcelona hat ein in der spanischen Rechtslandschaft noch nie dagewesenes Urteil gefällt: Der Modekonzern Mango wurde wegen der nicht genehmigten Nutzung von digitalisierten Kunstwerken verurteilt.

Das Urteil der 15. Kammer, die auf Handelsrecht spezialisiert ist, stellt erstmals in Spanien die Verletzung von Urheberrechten im Kontext von Non-Fungible Tokens (NFTs) und virtuellen Umgebungen wie dem Metaversum fest. Der Fall, der von der Verwertungsgesellschaft Visual Entidad de Gestión de Artistas Plásticos (VEGAP) im Namen der Erben von Joan Miró, Antoni Tàpies und Miquel Barceló angestrengt wurde, geht auf eine Marketingkampagne zurück, die die Eröffnung einer Mango-Filiale in New York im Jahr 2022 begleitete.

Digitale Strategie vor Gericht

Im Mai 2022 feierte Mango die Eröffnung seiner Flagship-Filiale an der Fifth Avenue in New York mit einer ambitionierten digitalen Kampagne. Die Marke stellte in der Filiale fünf Originalwerke der spanischen Künstler Joan Miró, Antoni Tàpies und Miquel Barceló aus der Privatsammlung von Isak Andic, dem Gründer des Unternehmens, aus. Über die physische Ausstellung hinaus brachte Mango die Werke in eine neue digitale Dimension. Sie wurden in animierte Kompositionen umgewandelt und als NFTs verbreitet. Diese digitalen Kunstwerke wurden über verschiedene Plattformen verbreitet, darunter der Marktplatz OpenSea und das virtuelle Universum Decentraland. Sie wurden zudem auf sozialen Netzwerken wie Instagram, TikTok und LinkedIn beworben.

Besitz eines Bildes berechtigt nicht zur digitalen Nutzung oder Veränderung

Die Digitalisierung und Verbreitung dieser Werke ohne die ausdrückliche Zustimmung der Urheber oder ihrer Erben führte zur Klage durch die VEGAP, die die Rechteinhaber vertritt. In ihrer Klage machte die VEGAP die Verletzung mehrerer durch das Urheberrechtsgesetz geschützter Rechte geltend: Vervielfältigung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, Werkintegrität und Verbreitungsrecht. Die VEGAP argumentierte, dass der physische Besitz eines Bildes nicht das Recht beinhaltet, es digital zu nutzen oder zu verändern. Die Verwendung dieser Werke als Teil einer Marketingstrategie ohne vorherige Lizenz verletzte nicht nur Eigentumsrechte, sondern „schädigte auch das Image und das kulturelle Erbe der Künstler“. Die VEGAP forderte die sofortige Entfernung der NFTs und jeglicher digitalen Reproduktionen, die Veröffentlichung einer öffentlichen Richtigstellung und eine Entschädigung von über 1,3 Millionen Euro für wirtschaftliche und moralische Schäden.

Anfängliches Urteil zugunsten von Mango

Im Januar 2024 wies das neunte Handelsgericht in Barcelona die Klage der VEGAP ab. Das erstinstanzliche Urteil sprach Mango frei. Das Unternehmen argumentierte, in gutem Glauben und ohne Gewinnerzielungsabsicht gehandelt zu haben. Die Verteidigung behauptete, die Initiative habe darauf abgezielt, das Publikumserlebnis zu bereichern, die Kultur zu fördern und die Künstler zu würdigen. All dies sei in Ermangelung klarer Vorschriften über NFTs im spanischen Kontext geschehen. Mango berief sich sogar auf eine ähnliche Interpretation wie das angelsächsische Konzept des "Fair Use".

Berufung und Verurteilung

Die VEGAP legte Berufung ein. Nach monatelangem Rechtsstreit gab die 15. Kammer des Landgerichts der Berufung statt und hob das ursprüngliche Urteil auf. Mango wurde wegen Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten verurteilt. Das Urteil ordnet die sofortige Einstellung der rechtswidrigen Aktivität und die Vernichtung aller NFTs und physischen oder digitalen Materialien an, die von den veränderten Werken abgeleitet sind. Außerdem verpflichtet es Mango, den Inhalt des Urteils auf seiner Website und in den sozialen Medien zu veröffentlichen, um öffentlich anzuerkennen, dass es ohne Genehmigung der Künstler gehandelt hat. Die Entschädigungssumme wurde auf rund 750.000 Euro festgelegt.

Ein Präzedenzfall auf unerforschtem Terrain

Obwohl Mango angekündigt hat, gegen das Urteil Berufung beim Obersten Gerichtshof einzulegen, stellt es bereits einen Wendepunkt in der spanischen Rechtsprechung dar. Es ist das erste Mal, dass eine Urheberrechtsverletzung im Kontext von NFTs und dem Metaversum anerkannt wird. Mango betont weiterhin, dass es nie eine Gewinnerzielungsabsicht oder die Absicht gab, die Werke kommerziell zu nutzen. Es wird außerdem argumentiert, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keine Gerichtsentscheidungen oder spezifischen Regelungen gab, die die rechtlichen Grenzen der Verwendung digitalisierter Kunst als NFTs klärten. Für die VEGAP ist das Urteil jedoch ein klarer Sieg. Ihr Geschäftsführer, Javier Gutiérrez, bezeichnete das Urteil als "historisch", da es den rechtlichen Schutz bildender Künstler:innen auf die virtuelle Umgebung ausweite. Er betonte, dass diese Entscheidung den Grundsatz bekräftigt, dass Urheberrechte auch dann gelten, wenn Technologien neu und disruptiv sind. Der Fall Mango hinterlässt eine klare Lehre für die Branche: Auch wenn sich der Rechtsrahmen weiterentwickelt, bleiben die Rechte der Urheber - ihre Anerkennung, Integrität und gerechte Vergütung - auch im Metaversum grundlegende Säulen.

Dieser Artikel wurde mithilfe von digitalen Tools übersetzt.

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