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Deutsche Menschenrechtsorganisation klagt C&A & Co. wegen Sklaverei und Ausbeutung von Uiguren an

Von Simone Preuss

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Uiguren auf dem UN-Klimagipfel 2014 / SFT HQ via Wikimedia Commons

Das Europäische Zentrum für Verfassungsrechte (ECCHR) mit Sitz in Berlin hat mit Unterstützung der Menschenrechtsanwälte von Prakken d'Oliveira eine Strafanzeige gegen mehrere niederländische und US-amerikanische Textil- und Modemarken eingereicht, die ihren europäischen Hauptsitz in den Niederlanden haben - Patagonia, Nike, C&A und State of Art.

Sie argumentieren, dass die Unternehmen direkt oder indirekt an der Zwangsarbeit von Angehörigen der uigurischen Bevölkerung in der chinesischen Provinz Xinjiang beteiligt gewesen sein könnten. Sie fordern die niederländische Staatsanwaltschaft auf, die mutmaßliche Mitschuld der Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit hinauslaufen könnten.

Nach Deutschland und Frankreich sollen jetzt auch die Niederlande entscheiden

Ähnliche Strafanzeigen reichte das ECCHR auch in Deutschland und Frankreich unter anderem gegen C&A, Nike und State of the Art ein, wobei die Fallarbeit zu China im April 2021 begann, als das ECCHR die Anzeige seiner Partnerorganisation Sherpa in Frankreich unterstützte. Dort reichten auch weitere Nichtregierungsorganisationen und ein uigurischer Überlebender Klage gegen Inditex, Uniqlo, SMCP und Skechers ein. Die Behörden haben bereits Ermittlungen aufgenommen.

Die Einreichung an die deutsche Generalbundesanwaltschaft folgte im September 2021 gegen Hugo Boss und Lidl und ist noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängig.

Die Menschenrechtsorganisation beanstandet, dass mehrere europäische Modefirmen Kleidung und Baumwolle aus Xinjiang bezogen oder immer noch beziehen, nachdem bekannt wurde, dass die chinesische Regierung Uighuren wohlmöglich zur Arbeit zwingt. Und dies ist wahrscheinlich, denn bereits seit 2017 nehmen ernstzunehmende Berichte über Umerziehungslager, Folter und Zwangsarbeit in der Region Xinjiang in China zu.

Laut Recherchen von Amnesty International unterdrückt die chinesische Regierung systematisch die muslimische Minderheit der Uighuren und zwingt sie, Baumwolle zu ernten und in Fabriken Kleidung zu nähen, darunter auch für europäische Auftraggeber.

Bekleidungsunternehmen profitieren von Zwangsarbeit

Das größere Problem liegt für das ECCHR darin, dass viele westliche Kleidungsfirmen von der mutmaßlichen, staatlich unterstützen Zwangsarbeit in China profitierten.

„Wir gehen davon aus, dass die Manager:innen der Unternehmen sich der Beihilfe an Völkerrechtsverbrechen strafbar machen, wenn sie Geschäftsbeziehungen mit Partnern unterhalten, die mutmaßlich Zwangsarbeit einsetzen – obwohl ihnen das Risiko der Zwangsarbeit bekannt sein müsste“, so das ECCHR.

„Wir können bestätigen, dass C&A wusste oder hätte wissen müssen, dass die Socken zum Teil mit Zwangsarbeitern aus Xinjiang hergestellt worden sein könnten“, sagte eine ECCHR-Medienbeauftragte auf Anfrage von FashionUnited zu den Vorwürfen gegen C&A.

C&A erklärt zwar gegenüber dem niederländischen Magazin NRC, dass das Unternehmen keine Kleidung, Stoffe oder Garne von Herstellern in Xinjiang kaufe. Laut ECCHR gibt es aber starke Hinweise darauf, dass Baumwollgarn aus diesen Fabriken über Zwischenhändler in den Socken der C&A-Geschäfte landet. Und schon der Verdacht auf ein Fehlverhalten reicht aus, um eine Beschwerde einzureichen. Jetzt bleibt abzuwarten, wie die jeweiligen Gerichtshöfe entscheiden.

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